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Der Liquidator

Der Lebenszyklus eines Unternehmens muss nicht zwangsläufig ein langer sein. Es gibt eine Vielzahl von Umständen, die dazu führen können, dass eine Gesellschaft ihren Geschäftszweck nicht länger verfolgt und ihre Tätigkeit einstellt. Häufig wird die Gesellschaft dann aufgelöst und im Rahmen einer Liquidation abgewickelt. Dabei kommt – wie nachfolgend dargestellt – dem Liquidator eine entscheidende Rolle zu.

Die Liquidation

Insbesondere nach Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb einer Unternehmensgruppe, bei denen Geschäftsbereiche von einem Unternehmensbereich auf einen anderen verlagert werden, oder nach durchgeführten Transaktionen kommt es häufig zu sogenannten Restanten, die nach Übertragung ihres Geschäftsbetriebs als leere Hüllen fortbestehen. Gleiches gilt für unternehmerische Entscheidungen zur Stilllegung von Geschäftsbereichen: Hier wird bei den betroffenen (Gruppen-)Gesellschaften der Geschäftsbetrieb entweder umgehend oder nach Durchführung einer Ausproduktion beendet. Nach Beendigung des Geschäftsbetriebs verbleiben diese Gesellschaften als leere Hüllen. Da allein die Administration dieser Restanten häufig nicht unerhebliche Kosten verursacht, stellt sich nahezu zwangsläufig die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Erhalts einer solchen Gesellschaft oder ihrer Beendigung. Die Beendigung erfolgt zumeist im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft oder ihrer Verschmelzung auf einen anderen Rechtsträger.

Obwohl es auf den ersten Blick im Hinblick auf den Ablauf des zwingend erforderlichen Sperrjahres als zeitintensives Verfahren angesehen wird, ist das Liquidationsverfahren vielfach der präferierte Rechtsweg für die Beendigung einer Gesellschaft. So können bei einer Liquidation u. a. mögliche Nachhaftungsprobleme oder Risiken hinsichtlich eines eventuellen Betriebsübergangs vermieden werden. Auch führt das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr – wenn überhaupt – zumeist nur zu unerheblichen Verzögerungen des Liquidationsprozesses. So erfordern insbesondere die bereits während des Sperrjahres erfolgenden und zumeist zeitintensiven steuerlichen Abschlussarbeiten eine Zeitspanne, die sich in der Regel über den Ablauf des Sperrjahres hinauszieht. In dieser überwiegenden Anzahl von Verfahren wird die gesetzliche Mindestverfahrensdauer irrelevant. Für die wenigen sonstigen Verfahren ist die zeitliche Verzögerung meist nur marginal.

Wichtige Fragestellungen und Maßnahmen im Rahmen der Liquidation

Oftmals stellt die Liquidation dieser Restanten die für die leere Gesellschaft verantwortlich handelnden Personen vor Probleme, die bereits im Vorfeld einer Liquidation zu beachten sind. Aufgrund des durch die Einstellung des Geschäftsbetriebs bedingten Wegfalls der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose sind insbesondere haftungsrechtliche Fragen zu erörtern; so ist etwa ein positiver Liquiditätsstatus der Gesellschaft Voraussetzung für eine solvente Liquidation. Auch sind steuerliche Erwägungen anzustellen, etwa hinsichtlich der Vermeidung von Erträgen im Fall gruppeninterner Finanzierungen oder der richtigen Besteuerung eines Liquidationsüberschusses beim Anteilseigner.

Aufgaben des Liquidators

Idealerweise wird der Liquidator bereits vor seiner Bestellung in die vorstehend genannten Überlegungen und Planungen einbezogen, um diese im Rahmen seiner Abwicklungstätigkeiten im erforderlichen Umfang berücksichtigen zu können. Zu diesen Abwicklungstätigkeiten zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

  1. Überwachung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sowie Verwaltung und Aktualisierung der Liquiditätsplanung
  2. Einhaltung der verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Vorschriften
  3. Abwicklung der bestehenden Vertragsverhältnisse der Gesellschaft, auch im Rahmen einer Ausproduktion
  4. Verkauf und Verwertung vorhandener Vermögenswerte
  5. Befriedigung/Regelung bestehender Verbindlichkeiten, einschließlich Pensionsverbindlichkeiten
  6. Verantwortung für die Führung der Buchhaltung und die Erstellung der Eröffnungsbilanz, der Jahresberichte und der Schlussbilanz sowie der Steuererklärungen unter Einbeziehung der zuständigen Buchhaltungsmitarbeiter und Steuerberater
  7. Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft
  8. Organisation der Archivierung der Geschäftsunterlagen
  9. An- und Abmeldung der Gesellschaft bei den zuständigen Registern, Handelskammern usw.
  10. Ausschüttung eines Liquidationsüberschusses an die Aktionäre

Fazit

Im Rahmen einer Liquidation ist eine Vielzahl von Themen und Herausforderungen zu beachten. Diese betreffen nicht nur Gesellschafts-, sondern auch andere Rechtsgebiete wie z. B. Arbeits- und Steuerrecht und sind dabei nicht isoliert, sondern im multidisziplinären Zusammenspiel zu betrachten. Unser EY-Law-Team unterstützt Sie nicht nur bei den rechtlichen Fragestellungen, sondern auch in der Funktion als Liquidatoren. Dabei kooperieren wir auch interdisziplinär mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen der EY-Parthenon sodass auch die Betreuung in wirtschaftlichen Aspekten der Liquidation, einschließlich der Liquiditätsplanung, durch anerkannte Fachleute erfolgt.

Kontaktpersonen: Kristian DupperDr. Nikolai Weber