Rechtsberatung

Wir unterstützen Sie durch EY Law umfassend im zunehmend globalen und komplexen Rechtsumfeld der internationalen Wirtschaft. 


Branchen

Automotive & Transportation

Neue Herausforderungen und neue Technologien erfordern neue Strategien – die Automobilbranche verändert sich rasant.

Mehr erfahren

Energie- und Versorgungsunternehmen

Unser auf Energierecht spezialisiertes, interdisziplinäres Team bietet sämtlichen Akteuren der Energiebranche Beratung.

Mehr erfahren

Private Equity

EY Law verfügt über ein schlagkräftiges, internationales Team, dessen Mitglieder allesamt langjährige Erfahrung in den deutschen und ausländischen Büros namhafter Top-Tier-Private-Equity-Kanzleien gesammelt haben.

Mehr erfahren

Perspektiven

Nationale Carbon Management-Strategie veröffentlicht

Das BMWK legt die Eckpunkte seiner Carbon Management-Strategie zum Einsatz von CCS/CCU zusammen mit einem Referentenentwurf vor

Gesellschaftsrecht – Das neue Gesellschaftsregister für GbR´s

Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) die Möglichkeit, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.

Arbeitsrecht - Jahresrückblick 2023 und Ausblick 2024

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Wir möchten reflektieren, was arbeitsrechtlich in diesem Jahr passiert ist und welche gesetzlichen Entwicklungen und Rechtsprechungen wir im Jahr 2024 erwarten dürfen.

Die weltweit erste Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Unterhändler des Parlaments und des Rats haben die letzten politischen Streitpunkte für eine EU KI-Verordnung (KI-VO) geklärt. Die EU hat die letzten Hürden zur Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens zur weltweit ersten Regulierung von Künstlicher Intelligenz genommen.

Neue Produktsicherheitsverordnung

Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung werden strengere Sicherheitsvorschriften auch für online verkaufte Produkte eingeführt, die Marktüberwachung insbesondere für Online-Marktplätze verbessert und zugleich die Verbraucherrechte für unsichere Produkte gestärkt.

Mehr Macht fürs Kartellamt

Die GWB-Novelle erlaubt es der Bundesbehörde, unter bestimmten Bedingungen Maßnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen, selbst wenn diese sich rechtmäßig verhalten haben.

Arbeitsplatzerhaltungspflicht im Rahmen Energiepreisbremsen Nachweis ist bis spätestens 31. Juli 2023

Unternehmen, die im Rahmen der sog. „Energiepreisbremsen“ Entlastungssummen von mehr als (insgesamt) 2 Mio. Euro in Anspruch nehmen möchten, müssen bis spätestens 31. Juli 2023 gegenüber der zuständigen Prüfbehörde einen Nachweis über eine Beschäftigungssicherung erbringen. Andernfalls drohen Rückzahlungspflichten.

Neues Arbeitszeitgesetz – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Der EuGH hatte im Jahr 2019 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Aufzeichnung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden einzurichten. Im Jahr 2022 folgte das BAG dieser Entscheidung und stellte ebenfalls eine Pflicht zur generellen Aufzeichnung der Arbeitszeit fest. Diese Pflicht wurde aus den Grundpflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz abgeleitet, konkret aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Wiederholte Verstöße gegen Rückkehrpflicht rechtfertigen Genehmigungswiderruf

Seit 1. März 2023 gelten die neuen Regelungen des UmRUG zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Alle Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge befinden sich nunmehr zusammengefasst im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes mit den §§ 305 ff. UmwG („Grenzüberschreitende Umwandlung“).

Beschleunigung des EE-Ausbaus

Die EU-Notfall-Verordnung (Verordnung [EU] 2022/2577), die zum 30.12.2022 in Kraft getreten ist und eine Geltungsdauer von 18 Monaten hat – mit Verlängerungsoption –, soll den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) beschleunigen. Für Genehmigungsverfahren von EE-Projekten sieht die Verordnung deutlich verkürzte Fristen vor. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten weiter gehende Vorschriften zur Ausbaubeschleunigung vorsehen.


    Kontaktieren Sie uns
    Neugierig geworden? Schreiben Sie uns.