Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Unsere Legal-Operations-Teams begleiten Rechtsabteilungen bei ihrer notwendigen (digitalen) Transformation.
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Auf die Rechtsabteilung kommen hier regelmäßig folgende Herausforderungen zu:
- Das Erfordernis, eine große Menge an operativen Verträgen zu analysieren: Hierbei können neben „Change of control“-Regelungen spezifische Inhalte wie Wettbewerbsverbote, discount schemes, Zustimmungsrechte Dritter, Laufzeitregelungen, Aufstellungen über quantitative Abhängigkeiten von Schlüssellieferanten etc. zu identifizieren sein. Allein die schiere Anzahl der betroffenen Verträge führt regelmäßig zu Herausforderungen, die die Rechtsabteilung allein in der Regel nicht meistern kann.
- Aus den Fachabteilungen gelieferte Informationen sind oft nicht 1:1 für eine Transaktion verwendbar: Unternehmen tendieren dazu, den eigenen Zentralisations- und Organisationsgrad zu überschätzen. Häufig erweisen sich eingesetzte Dokumentmanagementsysteme als ungenügend oder sie sind nicht 100-prozentig gepflegt. Unterlagen sind häufig nicht zentral verfügbar, sondern müssen z. T. aus verschiedenen Abteilungen und häufig in mehreren Ländern zusammengetragen werden, wo sie vielfach nicht vollständig vorhanden sind.
- Vertraulichkeitserwägungen beschränken die Informationsweitergabe: Der Schutz der Vertraulichkeit des Projekts sowie Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern sind fortlaufend gegen das Erfordernis einer Einbeziehung möglichst breiter Personengruppen im Unternehmen sowie eine möglichst vollständige Information potenzieller Erwerber abzuwägen.
- Die Notwendigkeit, eine Vielzahl von Dokumenten zu schwärzen: Vertraulichkeits-, kartellrechtliche oder kommerzielle Erwägungen können die Schwärzung von Daten, Zahlen und Vertragsinhalten erfordern. Hierfür sind weder Rechtsabteilungen noch teure Transaktionsanwälte geeignet.
Die Bewältigung dieser Herausforderungen bei der Vorbereitung eines Carve-outs stellt zahlreiche spezifische Anforderungen an die Organisation eines Unternehmens. Diese sind häufig mit bestehenden Ressourcen nicht oder nur eingeschränkt erfüllbar. In der Prozessplanung sollte daher eine realistische Ressourcenallokation stattfinden. Ferner sollte ausreichend Zeit für die Sammlung und Analyse von arbeits-, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Unterlagen eingeplant werden.