Sie berät nationale sowie internationale Unternehmen zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Daneben fokussiert sie sich auf die rechtliche Begleitung von sowohl inländischen als auch grenzüberschreitenden M&A- und Private-Equity-Transaktionen, von komplexen Umstrukturierungen sowie die rechtliche Beratung bei der Strukturierung und Umsetzung von Joint Ventures. Ferner hat sie zahlreiche Venture-Capital-Transaktionen auf Gründerseite und auf Seiten von Venture-Capital-Investoren federführend begleitet. Seit 2010 wird sie als empfohlene Rechtsanwältin für den Bereich Venture Capital im vom Handelsblatt jährlich veröffentlichten Best Lawyers-Ranking geführt.
Vor ihrem Wechsel zu EY Law im Jahr 2016 war sie seit 2004 als Rechtsanwältin in internationalen Rechtsanwaltskanzleien tätig.
Ines Fritz studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Ludwig-Maximilians-Universität München und promovierte anschließend an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zum Thema „Objektive Bedingungen in öffentlichen Übernahmeangeboten, insbesondere sog. MAC-Klauseln“.
Fachbereiche
Gesellschaftsrecht
Mergers & Acquisitions
Private Equity
Branchen
Automotive & Transportation
Private Equity
Schwerpunkte
Venture Capital
M&A- und Private-Equity-Transaktionen