Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Handel und Vertrieb stellen oftmals ausschlaggebende Erfolgs- und Risikofaktoren eines Geschäfts dar und beruhen auf einer ausgeglichenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunde.
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Hersteller müssen eine interne Risikoanalyse durchführen und eine allgemeine Produktbeschreibung mit sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Produkts erstellen. Sie haben die Konformität der Produkte mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot sicherzustellen und notfalls Korrekturmaßnahmen, wie Produktrücknahme oder -rückruf, zu ergreifen. Daneben müssen öffentlich zugängliche Kommunikationskanäle errichtet und eingehende Beschwerden in einem internen Beschwerdeverzeichnis geführt und untersucht werden.
Im Falle von Rückrufaktionen haben auch Anbieter von Online-Marktplätzen die notwendigen Informationen für Verbraucher zügig bereitzustellen. Es besteht die Pflicht zur Registrierung im Safety-Gate-Portal (einem von der Kommission zu unterhaltenden Schnellwarnsystem für Verbraucher), einschließlich der Pflicht, Angaben zur jeweiligen zentralen Anlaufstelle zu hinterlegen.
Pflicht zur Abhilfe im Fall des Produktrückrufs
Über einen Produktrückruf müssen die Verbraucher direkt, in leicht verständlicher Sprache und unverzüglich schriftlich informiert werden. Hierbei werden die vom Verbraucher erhobenen Daten für Rückrufe und Sicherheitswarnungen genutzt.
Darüber hinaus müssen zwei der nachfolgenden Maßnahmen kostenlos angeboten werden:
- Reparatur des zurückgerufenen Produkts,
- Ersatz des zurückgerufenen Produkts durch ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität oder
- angemessene Erstattung des Wertes des zurückgerufenen Produkts (mindestens der vom Verbraucher gezahlte Preis).
Faktisch schafft die Verordnung eine produktsicherheitsrechtliche Gewährleistung im Fall des Produktrückrufs, was Auswirkungen auf die Preisgestaltung erwarten lässt.
Beurteilungskriterien für die Produktsicherheit
Entscheidend bei der Bewertung der Sicherheit von Produkten sind:
- Eigenschaft des Produkts
- Wechselwirkung mit anderen Produkten
- Kennzeichnung und Warnhinweise auf dem Produkt
- zielgruppenspezifische Aspekte
- Erscheinungsbild, wenn dieses dazu geeignet ist, den Verbraucher dazu zu verleiten, das Produkt in einer anderen Weise als derjenigen zu verwenden, für die es bestimmt war
- Cybersicherheitsmerkmale
- sich entwickelnde, lernende und prädikative Funktionen des Produkts
Wesentliche Produktveränderung
Die Verordnung enthält nunmehr Kriterien zur Feststellung einer wesentlichen Produktänderung. Danach gilt eine Änderung eines Produkts als wesentlich, wenn sie sich auf die Sicherheit des Produkts auswirkt und
- das Produkt in einer Weise verändert, die in der ursprünglichen Risikobewertung des Produkts nicht vorgesehen war;
- sich dadurch die Art der Gefahr geändert hat, eine neue Gefahr entstanden ist oder sich das Risikoniveau erhöht hat;
- die Änderungen nicht von den Verbrauchern selbst oder in ihrem Auftrag vorgenommen wurden.
Wer das Produkt wesentlich verändert, gilt als Hersteller und übernimmt Herstellerpflichten. Die Übernahme der Herstellerrolle setzt, wenn auch nicht explizit so erwähnt, wohl ein erneutes Inverkehrbringen voraus.