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Handel und Vertrieb stellen oftmals ausschlaggebende Erfolgs- und Risikofaktoren eines Geschäfts dar und beruhen auf einer ausgeglichenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunde.
Die optimale Gestaltung der Rechtsbeziehungen eines Unternehmens zu seinen Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern sowie innerhalb einer Unternehmensgruppe ist für seinen wirtschaftlichen Erfolg von erheblicher Bedeutung.
Unsere Beratung umfasst die Gestaltung von Vertragsbeziehungen auf nationaler und globaler Ebene in sämtlichen Bereichen des operativen Geschäfts.
Beratungsschwerpunkte
Gestaltung von (internationalen) Liefer- und Bezugsverträgen, insbesondere in der Form von Rahmenverträgen (Rahmenlieferverträge, Einkaufsverträge), Qualitätssicherungsvereinbarungen
Gestaltung, Überprüfung und Überarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen)
Kooperationsverträge, Joint-Venture- und Marketingverträge, Outsourcing-Verträge
Entwurf von Verträgen zu Forschung und Entwicklung
Gestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen, Kommissions- und Franchise-Verträgen
Gestaltung von Zahlungssicherheiten, insbesondere bei Sachverhalten mit Auslandsbezug
Erstellung von Verträgen für konzerninterne Leistungsbeziehungen (z. B. Shared-Service-Center-Verträge)
Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) die Möglichkeit, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.
Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Wir möchten reflektieren, was arbeitsrechtlich in diesem Jahr passiert ist und welche gesetzlichen Entwicklungen und Rechtsprechungen wir im Jahr 2024 erwarten dürfen.
Unterhändler des Parlaments und des Rats haben die letzten politischen Streitpunkte für eine EU KI-Verordnung (KI-VO) geklärt. Die EU hat die letzten Hürden zur Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens zur weltweit ersten Regulierung von Künstlicher Intelligenz genommen.
Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung werden strengere Sicherheitsvorschriften auch für online verkaufte Produkte eingeführt, die Marktüberwachung insbesondere für Online-Marktplätze verbessert und zugleich die Verbraucherrechte für unsichere Produkte gestärkt.
Die GWB-Novelle erlaubt es der Bundesbehörde, unter bestimmten Bedingungen Maßnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen, selbst wenn diese sich rechtmäßig verhalten haben.
Unternehmen, die im Rahmen der sog. „Energiepreisbremsen“ Entlastungssummen von mehr als (insgesamt) 2 Mio. Euro in Anspruch nehmen möchten, müssen bis spätestens 31. Juli 2023 gegenüber der zuständigen Prüfbehörde einen Nachweis über eine Beschäftigungssicherung erbringen. Andernfalls drohen Rückzahlungspflichten.
Der EuGH hatte im Jahr 2019 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Aufzeichnung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden einzurichten. Im Jahr 2022 folgte das BAG dieser Entscheidung und stellte ebenfalls eine Pflicht zur generellen Aufzeichnung der Arbeitszeit fest. Diese Pflicht wurde aus den Grundpflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz abgeleitet, konkret aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.
Seit 1. März 2023 gelten die neuen Regelungen des UmRUG zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Alle Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge befinden sich nunmehr zusammengefasst im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes mit den §§ 305 ff. UmwG („Grenzüberschreitende Umwandlung“).
Erstmals hat der EuGH zur der in vergaberechtlichem Kontext sehr relevanten Unterscheidung zwischen einer Dienstleistungskonzession und einem Dienstleistungsauftrag Stellung bezogen. Hierdurch eröffnen sich in ländlichen Regionen neue Spielräume, beispielsweise für Linien-E-Carsharing, wenn eine ÖPNV-Linienverbindung unrentabel erscheint.
Seit nunmehr 15 Jahren wird jährlich am 28. Januar der Datenschutztag gefeiert. Auf Initiative des Europarates sowie der USA und Kanada soll im Kontext der am 28. Januar 1981 unterzeichneten Europäischen Datenschutzkonvention für die Bedeutung, den Wert und die Schutzbedürftigkeit von Daten sensibilisiert werden. Betrachtet man jedoch heute Recht und Regulierung von Daten, rückt mehr und mehr die innovative und wirtschaftliche Nutzbarmachung von Daten in den Fokus.
BAG hält sog. TEQ-Regelung für unwirksam, sofern eine zwingende Tarifbindung vorliegt und die Regelung für den Mitarbeiter eine nachteilige Abweichung von der tariflichen Bruttovergütung darstellt.
Zusätzlich zur tariflichen Grundvergütung gewährte entsendebedingte Zulagen kompensieren die nachteilige Abweichung nicht, da diese keine Gegenleistung für die erbrachte Arbeit darstellen.
Ransomware-Attacken sind für Unternehmen ein schwerwiegendes Problem mit vielfältigen Risiken. Die NIS-2-Richtlinie, die am 16.01.2023 in Kraft getreten ist und bis zum 17.10.2024 ins nationale Recht umzusetzen ist, ersetzt die bisherige NIS-1-Richtlinie; sie will ein einheitliches, erhöhtes Niveau der Cyberresilienz in der EU schaffen und den europäischen Binnenmarkt besser vor Cyberangriffen schützen.
Im Fokus der NIS-2-Richtlinie steht jetzt nicht mehr die
Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind im Verpackungsgesetz weitere neue Regelungen verpflichtend geworden. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Menge an Abfall zu reduzieren, die aus der Verwendung von Einwegverpackungen im Lebensmittelbereich resultiert. Betroffen von den Neuerungen sind Unternehmen, die Lebensmittel in Einwegkunststoffverpackungen oder Getränke in Einweggetränkebechern an Endverbraucher vertreiben.
Bereits im Mai 2022 trat das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist u. a. die Möglichkeit der Ermittlung von Vermögen und dessen Sicherstellung bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der vom Rat der Europäischen Union erlassenen wirtschaftlichen Sanktionen (EU-Sanktionen) durch die zuständigen Behörden.
Im Oktober hat das Bundeskabinett einen Entwurf für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) beschlossen.
Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr (BLFA) können Verkehrsmanagementgesellschaften weiterhin PBefG-Genehmigungen erteilt werden.
Das Oberverwaltungsgericht NRW war im Mai 2022 von seiner bis dato bestehenden und gefestigten Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren abgewichen. Eine verlässliche Gebührenkalkulation und Gebührenerhebung war im Nachgang der Entscheidung für die Praxis problembehaftet. Durch die Novelle des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll nun wieder eine verlässliche Grundlage geschaffen werden.
Die Klägerin war bei der Beklagten ab dem 7. Januar 2019 tätig. Der Arbeitsvertrag regelte u. a., dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, falls diese nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht werden.
VG Düsseldorf und OVG NRW bestätigen die Entziehung von Konzessionen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ des Unternehmers bei wiederkehrenden Verstößen gegen die Rückkehrpflicht
Die gesetzliche Kompetenzverteilung unter Gemeindeorganen hat gegenüber Außenstehenden rechtliche Bedeutung. Vergabeentscheidungen durch ein kommunalrechtlich unzuständiges Gemeindeorgan verletzen Bieter in ihren Rechten, wenn es sich um Ermessensentscheidungen handelt.
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als ein Drittel unterschreitet, kann dies den Arbeitgeber nach vorheriger einschlägiger Abmahnung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen (LAG Köln, Urteil vom 03.05.2022, Az. 4 Sa 548/21).
Betriebswirtschaftlich werden Unternehmensgruppen häufig als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Insolvenzrechtlich jedoch erfolgt die Beurteilung für jede einzelne Gesellschaft separat. Erfolgt ausschließlich eine Gesamtbetrachtung der Gruppe, kann es sein, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten einer einzelnen Gesellschaft aufgrund eines positiven Gesamtbildes nicht erkannt werden.
Die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) ist nur in bestimmten Gründungsformen zulässig, u.a. durch formwechselnde Umwandlung.
Nicht erst seit dem EuGH-Urteil vom 16. Juli 2020 zum Privacy-Shield-Abkommen (sog. „Schrems II“) schwelt ein rechtlicher (und faktisch auch politischer und wirtschaftlicher) Konflikt um die Frage der Vereinbarkeit von US-Überwachungsgesetzen mit dem EU-Datenschutzrecht. Dieser entzündete sich zuletzt insbesondere an der rechtskonformen Einbindung von Cloud- und Hosting-Dienstleistern mit US-Hintergrund.
Dass Kapitalgesellschaften in Deutschland eine gewisse (kartellrechtliche) Compliance-Struktur benötigen, dürfte seit vielen Jahren außer Frage stehen. Weniger klar sind hingegen die Anforderungen an den Umfang und die konkrete Ausgestaltung von Compliance-Management-Systemen. Kürzlich hat sich nun mit dem Oberlandesgericht Nürnberg erstmals ein Obergericht mit den Anforderungen an eine Compliance-Organisation auseinandergesetzt. Auch wenn es beim behandelten
Unsere Beratungspraxis zeigt, dass die Themen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung, die regelmäßig unter der englischen Abkürzung „ESG“ diskutiert werden, im Rahmen von Compliance-Bemühungen vieler Unternehmen zuletzt immer stärker in den Fokus gerückt sind. Neben diesem umfassenderen inhaltlichen Verständnis von Compliance geht der Blick nun auch vermehrt über das eigene Unternehmen hinaus und richtet sich auf Vertragspartner. Insbesondere als Reaktion auf die
Die grenzüberschreitende Umwandlung von Unternehmen wird europaweit geregelt. Dazu hat der Bundestag nun das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) verabschiedet. Damit wird das EU-Recht über grenzüberschreitende Umwandlungen umgesetzt – dazu sind die 27 Mitgliedstaaten bis zum 31. Januar 2023 verpflichtet. Ziel der Richtlinie ist die Einführung eines rechtssicheren, europaweit einheitlichen Verfahrens.
Beim Asset Deal mit einer GmbH & Co. KG über ihr gesamtes Vermögen war nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der analogen Anwendbarkeit von § 179a AktG auszugehen. Somit war für die Praxis davon auszugehen, dass der Kaufvertrag zur Wirksamkeit eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses der Gesellschafterversammlung bedurfte. Dabei war nicht abschließend geklärt, ob dieser Zustimmungsbeschluss wie auch der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung
Die Lebensmittelzeitung veröffentlichte Anfang April einen Artikel mit der Überschrift „Kartelle für den guten Zweck“ und ging damit auf ein Thema ein, das seit mehreren Jahren unter Kartellrechtlern diskutiert wird und zuletzt immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Es geht um die Frage, ob und wie das Kartellrecht einen Beitrag dazu leisten kann und leisten soll
Am 1. Juni 2022 ist die Verordnung (EU) 2022/720 der Kommission vom 10. Mai 2022 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen
Eine allgemein gehaltene arbeitsvertragliche Regelung, die sich uferlos auf alle während des Arbeitsverhältnisses erhaltenen betrieblichen Informationen erstreckt (sog. Catch-all-Klausel), ist keine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme i. S. v. § 2 Nr. 1 b GeschGehG. Hierfür bedarf es vielmehr einer konkreten und transparenten Regelung. (Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 13.01.2022, 8 Ca 1229/10).
Im April hat die Bundesregierung einen Entwurf (20/1636) für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (im Folgenden: „Arbeitsbedingungenrichtlinie“) vorgelegt, das zum 1. August 2022 in Kraft treten soll.
Neben Ansätzen zum Emissionshandel einigten sich die Energie- und Umweltminister:innen im Zuge der Umsetzung des „Fit for 55“-Paketes auf höhere Ziele für Erneuerbare Energien und verbindliche Sektorziele.
Für Brüssel geht es um die Modernisierung der EU-Vorschriften zu Industrieemissionen großer Anlagen und Betriebe im „langfristigen ökologischen Wandel“. Die Kommission geht davon aus, dass die Neuerungen Innovation und Rechtssicherheit fördern. Zudem sollen sie im Binnenmarkt gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen herstellen.
Mit Urteil vom 17. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) seine bislang gefestigte Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren als kommunalen Benutzungsgebühren geändert (Az.: 9 A 1019/20; I. Instanz VG Gelsenkirchen 13 K 4705/17).
Ein umfangreiches Gesetzespaket soll den Ausbau der Erneuerbaren Energien unter anderem durch die Neuregelung der Bürgerenergiegesellschaften beschleunigen.
Die Energiesteuer für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird zeitweise gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 gebilligt. Damit soll die Belastung der steigenden Kraftstoffpreise in Deutschland durch eine Absenkung der Steuersätze im Energiesteuergesetz für drei Monate gemildert werden.
Das neue TKG enthält einige Neuregelungen, die für den Gigabit-Ausbau zur Erreichung der ambitionierten Digitalisierungsziele in Deutschland relevant sind.
Von März bis Mai 2022 stehen in zahlreichen Betrieben die regelmäßigen Betriebsratswahlen an. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sowie zur Erleichterung und Vereinfachung erstmaliger Betriebsratswahlen hat der Gesetzgeber die bisherige Rechtslage durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und durch eine neue Wahlordnung der Situation angepasst.
Leiharbeitsfirmen, die ihre Arbeitnehmer im Heimatstaat anstellen und dann überwiegend im EU-Ausland beschäftigen, dürfen diese nicht im Heimatstaat versichern (EuGH, Urteil vom 03. Juni 2021, AZ: C-784/19).
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen im Bereich der Mikromobilität (z. B. Fahrradverleihsysteme, Lastenräder, E-Scooter) bei kommunalen Unternehmen.
Verstößt ein öffentlicher Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Verpflichtung schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wird die Benachteiligung nur dann vermutet, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bekannt war oder er diese kennen musste (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020, AZ: 8 AZR 171/20).
Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Kurzarbeit Null nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind, ist der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021, AZ: 6 Sa 824/20; Revision eingelegt unter dem AZ: 9 AZR 225/21).
Das Bundeskabinett hat am 23.06.2021 die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit tritt die neue TA Luft im Herbst 2021 in Kraft.
Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, Auskunft über die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit und des Jobcenters verlangen.
Die ersten Reiseveranstalter bieten inzwischen Hotelaufenthalte an sonnenverwöhnten Küsten an, die den Reisenden keinen Urlaub, sondern ein Arbeiten in entspannter Atmosphäre ermöglichen sollen.
Die von den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden veranlasste Überprüfung der Plattform „Microsoft Office 365“ wirft Fragen hinsichtlich eines datenschutzkonformen Einsatzes der Plattform auf.
Bundesgerichtshof entscheidet, dass Erstattungsansprüche der Gesellschaft aus § 64 GmbHG von der D&O-Versicherung gedeckt sind – Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19
„Dank“ Corona und dem mobilen Arbeiten werden auch immer mehr Fälle von Arbeitszeitbetrug, unerlaubter Tätigkeit für Dritte und die Vernachlässigung unternehmensinterner Compliance-Regularien bekannt. Soweit Arbeitgeber diesen Verdachtsmomenten gegenüber Arbeitnehmern nachgehen wollen, sind jedoch unternehmensinterne Ermittlungen erforderlich, vor denen viele Arbeitgeber wegen Aufwand und Kosten in der Praxis nach wie vor zu oft zurückschrecken.
Grenzüberschreitender Formwechsel einer ausländischen Personengesellschaft in eine deutsche Kommanditgesellschaft (sog. Hereinformwechsel) – „wilder Formwechsel“ oder entsprechende Anwendung der Verfahrensvorschriften des Umwandlungsgesetzes?
Als Reaktion auf die EuGH-Entscheidung C-168/18 vom 19. Dezember 2019 hat der Bundestag am 07. Mai 2020 ein Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verabschiedet, das eine neue Insolvenzsicherungspflicht für regulierte Pensionskassen mit sich bringt.
Die Marktmissbrauchsverordnung sieht erstmals EU-weit einheitliche Regelungen u.a. für die Bereiche Ad-hoc-Publizität, Insiderhandelsverbote, Eigengeschäfte von Führungskräften (ehemals Directors‘ Dealings), Marktsondierungen und Insiderlisten vor.
Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat ihr Vorhaben leicht überarbeitet. Es heißt nun „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“. Auch hier hagelt es Kritik.