Er berät (kommunale) Aufgabenträger des ÖPNV, Bund und Länder, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie Verbundorganisationen (Verkehrsverbünde) in allen Fragen des Öffentlichen Verkehrsrechts, insbesondere im EU-Beihilfe-, Vergabe- und (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht und berücksichtigt hierbei steuerliche Wechselwirkungen und strategische Aspekte.
Schwerpunktmäßig befasst er sich mit der Begleitung von (Direkt-) Vergabeverfahren im ÖPNV sowie der wettbewerblichen Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen und damit im Zusammenhang stehender Beschaffungsvorgänge im Rahmen von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren. Im Konfliktfalle übernimmt er die prozessuale Vertretung in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern, den Oberlandesgerichten bis hin zum Gerichthof der Europäischen Union und dem Bundesgerichtshof.
Fachbereiche
Öffentlicher Verkehr
Öffentliches Recht und
öffentliches Wirtschaftsrecht
Branchen
Public Mobility
Institutionen der öffentlichen Hand
Schwerpunkte
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Betreuung von Vergabeverfahren im Verkehrsbereich
Genehmigungs- und zulassungsrechtliche Fragen
Verfahrensrechtliche Begleitung von Aufgabenträgern
Vertretung in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren