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Geraten Pensionskassen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase in wirtschaftliche Schieflagen, können sie über ihre satzungsgemäße „Sanierungsklausel“ die zugesagten Leistungen nachträglich reduzieren (betroffen derzeit ältere Verträge mit hohen Garantien). Eintrittspflichtig für die entstehende Lücke in der Versorgung ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich der Arbeitgeber aus seiner gesetzlichen Subsidiärhaftung (§ 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG). Das Problem: ist der Arbeitgeber insolvent und muss die Pensionskasse nicht leisten, trägt der Rentner den Schaden durch die gekürzte Rente. Hiergegen wirkt nun die neue Einbeziehung in die PSV-Sicherung.
Betroffen sind insbesondere Firmen-Pensionskassen und solche überbetrieblichen Kassen, die nicht als Teil eines Versicherungskonzerns Protektor beigetreten sind (Sicherungsfonds für Versicherer). Neben den Versicherer-Pensionskassen sind in Form einer gemeinsamen Einrichtung nach § 4 TVG organisierte sowie die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Diensts und der Kirche von der Pflicht ausgenommen.
Die Beitragspflicht für Zusagen über die genannten Pensionskassen beginnt bereits ab 2021. Die Beitragsbemessung wurde im Zuge der Gesetzesänderung auch für den Pensionsfonds verändert und gilt nun für diesen und die Pensionskasse gleichermaßen orientiert am Verfahren für die Unterstützungskasse. Das entsprechende, schon von den anderen Durchführungswegen bekannte „PSV-Testat“ wird dem Arbeitgeber von den überbetrieblichen Pensionskassen zur Verfügung gestellt. Den Beitrag berechnet dann der PSV. In den Jahren 2021 bis 2025 wird verteilt ein zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung eines Ausgleichsfonds erhoben, wofür ein Beitragssatz von insgesamt 9 Promille festgelegt wurde. Ab 2022 wird dazu der „normale“ Beitrag treten. Zeitlich gilt die Sicherung vollständig für Insolvenzen, die nach dem 01. Januar 2022 eintreten. Davor gibt es einen Schutz nur, wenn durch die Kürzung der Zahlung durch die Pensionskasse weniger als 50% der ursprünglich zugesagten Leistung verbleiben.