Arbeitsrecht

Die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen ist für den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen unerlässlich. EY Law berät zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dank der Erfahrung unserer Fachanwälte für verschiedenste Spezialgebiete, unterstützen wir unsere Mandanten mit interdisziplinärer Beratung beispielsweise bei Restrukturierungsmaßnahmen, Transaktionen oder dem Transfer von Arbeitnehmern.
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Was EY Law für Sie tun kann

Wir beraten deutsche wie auch internationale Unternehmen weltweit mit Leidenschaft für alle individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Unternehmen im privaten als auch solche des öffentlichen Sektors.

Unsere langjährige Erfahrung umfasst neben der Unterstützung unserer Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch die praxiserprobte interdisziplinäre Beratung insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen und Transaktionen. Dafür arbeiten wir stets eng mit Spezialisten aller EY-Beratungsbereiche und mit unserem internationalen EY-Law-Netzwerk zusammen.

Unser deutschlandweites Team besteht aus erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht und ausgewiesenen Spezialisten für Fachgebiete, wie z. B. betriebliche Altersversorgung, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder Arbeitsrecht im öffentlichen Sektor.

Beratungsschwerpunkte

  • arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen, Transaktionen und Transfer von Arbeitnehmern
  • Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Beraterverträgen, Arbeitszeitmodellen und Betriebsvereinbarungen/Tarifverträgen
  • Beratung zur Arbeitnehmerüberlassung und zur Beauftragung von Externen
  • Beratung bei internationalen Mitarbeiterentsendungen, Gestaltung von Entsendeverträgen und Entsenderichtlinien
  • Gestaltung von Vergütungsmodellen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Verhandlungen mit Betriebsräten zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich/Sozialplan und Vertretung bei Einigungsstellenverfahren/​Beschlussverfahren
  • Beratung zu personalvertretungsrechtlichen Fragen
  • Beratung zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat, insbesondere auch in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
  • Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, Outsourcing von Pensionsverpflichtungen, Zeitwertkontenmodelle und Altersteilzeit
  • Beratung zu HR-Compliance, -Risikoanalyse und -Risikomanagement einschließlich HR-Prozessgestaltung
  • Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und Betriebsprüfungen
  • arbeits- und sozialgerichtliche Prozessvertretung in allen Instanzen
  • arbeitsrechtliche Mediation im Unternehmen

Perspektiven

Gesellschaftsrecht – Das neue Gesellschaftsregister für GbR´s

Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) die Möglichkeit, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.

Wiederholte Verstöße gegen Rückkehrpflicht rechtfertigen Genehmigungswiderruf

Seit 1. März 2023 gelten die neuen Regelungen des UmRUG zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Alle Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge befinden sich nunmehr zusammengefasst im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes mit den §§ 305 ff. UmwG („Grenzüberschreitende Umwandlung“).

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II werden weitere Maßnahmen

Bereits im Mai 2022 trat das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist u. a. die Möglichkeit der Ermittlung von Vermögen und dessen Sicherstellung bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der vom Rat der Europäischen Union erlassenen wirtschaftlichen Sanktionen (EU-Sanktionen) durch die zuständigen Behörden. Im Oktober hat das Bundeskabinett einen Entwurf für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) beschlossen.

Kehrtwende des Bundesgerichtshofs bei der Verfügung über das gesamte Vermögen von Personengesellschaften

Beim Asset Deal mit einer GmbH & Co. KG über ihr gesamtes Vermögen war nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der analogen Anwendbarkeit von § 179a AktG auszugehen. Somit war für die Praxis davon auszugehen, dass der Kaufvertrag zur Wirksamkeit eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses der Gesellschafterversammlung bedurfte. Dabei war nicht abschließend geklärt, ob dieser Zustimmungsbeschluss wie auch der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung

Umwandlungsmaßnahmen zu Zeiten des Coronavirus

§ 3 Abs. 1 Satz 1 COVMG erlaubt keine virtuelle Generalversammlung einer Genossenschaft.

Update Transparenzregister – erheblicher Mehraufwand für die Unternehmen

Verschärfungen bei den Mitteilungspflichten durch neuen Gesetzesentwurf und aktuelle FAQ des BVA.

Aufatmen für Geschäftsführer und Gläubiger

Bundesgerichtshof entscheidet, dass Erstattungsansprüche der Gesellschaft aus § 64 GmbHG von der D&O-Versicherung gedeckt sind – Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19

Grenzüberschreitender identitätswahrender Formwechsel

Grenzüberschreitender Formwechsel einer ausländischen Personengesellschaft in eine deutsche Kommanditgesellschaft (sog. Hereinformwechsel) – „wilder Formwechsel“ oder entsprechende Anwendung der Verfahrensvorschriften des Umwandlungsgesetzes?


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