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Mit der Zustimmung des Bundesrates am 25.06.2021 zur Mantelverordnung findet ein weiteres, langjähriges, zähes und über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren vor der anstehenden Bundestagswahl doch noch seinen Abschluss.
Die Verordnung tritt zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft. Allerdings stellte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Pronold Änderungen bereits vor Inkrafttreten in Aussicht. „Wir haben uns vorgenommen, einige technische Punkte aufzugreifen und zu einer verbindlichen, europarechtskonformen Festlegung zu kommen, was das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Stoffströme angeht.“
Wesentliche Elemente der Mantelverordnung sind (keine abschließende Aufzählung):
- Erstmals wird es in Deutschland bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe geben. Ersatzbaustoffe sind durch Recycling oder aus Aufbereitung von industriellen Nebenprodukten wie Schlacken und Aschen gewonnene Baustoffe. Durch ihre Verwendung können die knappen Ressourcen an Primärbaustoffen wie Kies oder Sand geschont werden. Indem die Verordnungen deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter und die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen vorsehen, sollen sie Ersatzbaustoffe für Bauherrn attraktiver machen.
- Auch die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen und Abgrabungen und Tagebauen sind nun erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt, wobei es den Ländern über eine Öffnungsklausel möglich bleibt, abweichende Regelungen zu erlassen.