Umweltrecht

Das Umweltrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Themen wie Klimaerwärmung, Klimawandel, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft oder Energiewende sind nur einige Begriffe, die aus unserer alltäglichen Praxis nicht mehr wegzudenken sind.

Was EY Law für Sie tun kann

Mit immer neuen europarechtlichen und nationalen Vorgaben unterliegt das Umweltrecht einem ständigen Wandel. Gesetzgeber, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen werden gleichermaßen und zunehmend vor immer neue, große Herausforderungen gestellt.

Mit unserem Team bei EY Law verfolgen und begleiten wir diese Entwicklungen. So sind wir in zahlreichen Umweltausschüssen auf Landes- und Bundesebene engagiert und als Referenten bei regelmäßigen Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Neuerungen auf Landes- und Bundesebene gefragt. Bezüglich der rechtlichen Entwicklungen sind wir stets aktuell informiert und lassen Sie frühzeitig daran teilhaben. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere Lösungen für Ihre Herausforderungen.

Unser Kompetenzteam „Umweltrecht“ bietet ein umfassendes Projektmanagement von der Standortauswahl bis hin zur Errichtung und Inbetriebnahme Ihres Vorhabens und begleitet Sie
u. a. in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Dies beinhaltet auch die Koordination mit den beteiligten Behörden und Gutachtern. Profitieren Sie von unserem nationalen wie auch globalen Netzwerk und unserem interdisziplinären Ansatz, neben dem Umweltrecht bei Bedarf auch andere Rechtsbereiche (wie z. B. Fördermittel- oder Vergaberecht) sowie wirtschaftliche, steuerliche und technische Zusammenhänge mit einzubeziehen und in den Blick zu nehmen, um Ihnen auf Wunsch einen Full Service aus einer Hand anbieten zu können.

Beratungsschwerpunkte:

  • Beratung von Industrie- und Infrastrukturunternehmen sowie Kommunen in öffentlich-rechtlichen Fragen, insbesondere im Planungs-, Umwelt und Abfallrecht
  • außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren (u. a. industrielle Anlagen, Deponien, WEA, KWK-Anlagen und Netzausbau)
  • Projektmanagement
  • umfassende Beratung im Energiewirtschaftsrecht (EEG und EnWG), gerichtlich und außergerichtlich insbesondere bei Fragen industrieller Energieerzeugung und -versorgung (Emissionshandel; Eigenversorgung etc.)
  • Unterstützung bei rechtlichen Änderungen aufgrund europäischer und nationaler Gesetzgebungsvorhaben und deren Implementierung in die Praxis

Perspektiven

Mehrwegalternativen verpflichtend – weitere verpackungsrechtliche Verschärfungen in Kraft

Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind im Verpackungsgesetz weitere neue Regelungen verpflichtend geworden. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Menge an Abfall zu reduzieren, die aus der Verwendung von Einwegverpackungen im Lebensmittelbereich resultiert. Betroffen von den Neuerungen sind Unternehmen, die Lebensmittel in Einwegkunststoffverpackungen oder Getränke in Einweggetränkebechern an Endverbraucher vertreiben.

EU-Kommission entwirft verschärfte Regelungen zu Umweltemissionen

Für Brüssel geht es um die Modernisierung der EU-Vorschriften zu Industrieemissionen großer Anlagen und Betriebe im „langfristigen ökologischen Wandel“. Die Kommission geht davon aus, dass die Neuerungen Innovation und Rechtssicherheit fördern. Zudem sollen sie im Binnenmarkt gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen herstellen.

Das neue ElektroG – Übergangsfristen für Hersteller von Elektrogeräten und Fulfillment-Dienstleister enden kurzfristig

Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung/Produktverantwortung nun auch bei Elektrogeräten verschärft

Schärfere Regelungen für Industrieanlagen – Novelle der TA Luft nimmt letzte Hürde

Das Bundeskabinett hat am 23.06.2021 die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit tritt die neue TA Luft im Herbst 2021 in Kraft.

Neuer Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle – Mantelverordnung tritt in Kraft

Die sogenannte Mantelverordnung der Bundesregierung kann in Kraft treten – der Bundesrat hat ihr in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 zugestimmt.

Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes

Kurz nach der ersten Welle der Corona-Pandemie trat 2020 das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Kraft. Es sollte verhindern, dass Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren pandemiebedingt noch länger dauern als ohnehin.

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