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Schärfere Regelungen für Industrieanlagen – Novelle der TA Luft nimmt letzte Hürde


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Das Bundeskabinett hat am 23.06.2021 die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit tritt die neue TA Luft im Herbst 2021 in Kraft.


Überblick

  • Mit der Novelle werden Vorgaben für technische Anlagen verschärft.
  • Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Bislang noch nicht geregelte Anlagen werden neu in die TA Luft aufgenommen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen.

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 23.06.2021 zum Entwurf zur Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) mit den Änderungen des Bundesrats findet ein weiteres, langjähriges Gesetzgebungsverfahren vor der anstehenden Bundestagswahl seinen Abschluss.

Die neue Fassung der TA Luft wird im Herbst 2021 – am ersten Tag des dritten auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats – in Kraft treten. Der Bundesrat hatte der Neufassung bereits mit den nun auch vom Kabinett bestätigten Maßgaben zugestimmt.

Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anlagen. Die letzte Version galt seit 2002, die heutige Fassung ist eine Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik. Viele Änderungen sind EU-Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden. Auch für Anlagen, die nicht unter das EU-Recht fallen, wird mit der TA Luft ein neuer Stand der Technik verankert.

Wesentliche Elemente der Novelle sind (keine abschließende Aufzählung):

  • Die neue TA Luft dient als Grundlage für Auflagen und gibt die Prüfung für die zulässigen Emissionen und Immissionen vor (bspw. zu Ammoniak, Feinstaub und Stickoxiden).
  • Bislang nicht geregelte Anlagen werden neu in den Anwendungsbereich der TA Luft aufgenommen (bspw. Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung und Schredderanlagen).
  • Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern.
  • Erstmals sieht die neue TA Luft bundesweite Regelungen zum Schutz vor störenden Gerüchen vor.

Fazit

Von den Vorgaben der TA Luft sind in Deutschland rund 50.000 Betriebe betroffen. Neben den bereits bestehenden europäischen und nationalen Regelungen müssen Betreiber von Anlagen im Anwendungsbereich der TA Luft nun auch die verschärften Grenzwerte und kurzen Umsetzungsfristen der Verwaltungsvorschrift beachten. Das Umweltrechtsteam von EY Law besteht aus erfahrenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Sie gern bei der Umsetzung der – kurz- und langfristig – vorzunehmenden Anpassungen unterstützen.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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