Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anlagen. Die letzte Version galt seit 2002, die heutige Fassung ist eine Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik. Viele Änderungen sind EU-Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden. Auch für Anlagen, die nicht unter das EU-Recht fallen, wird mit der TA Luft ein neuer Stand der Technik verankert.
Wesentliche Elemente der Novelle sind (keine abschließende Aufzählung):
- Die neue TA Luft dient als Grundlage für Auflagen und gibt die Prüfung für die zulässigen Emissionen und Immissionen vor (bspw. zu Ammoniak, Feinstaub und Stickoxiden).
- Bislang nicht geregelte Anlagen werden neu in den Anwendungsbereich der TA Luft aufgenommen (bspw. Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung und Schredderanlagen).
- Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern.
- Erstmals sieht die neue TA Luft bundesweite Regelungen zum Schutz vor störenden Gerüchen vor.