Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Neuerungen
Von der bislang gültigen Richtlinie betroffen sind etwa 50.000 große Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe. Die Vorschriften werden schrittweise ausgedehnt. Ferner decken die neuen Vorschriften künftig Anlagen und Betriebe zur Gewinnung von Industriemineralen und Metallen und die großmaßstäbliche Batterieproduktion ab. Die wichtigsten geplanten Neuerungen sind die folgenden:
- Komplexere Genehmigungsverfahren, in denen etwa erhoben wird, ob die besten verfügbaren Techniken (BVT) genutzt und optimale Leistung erreicht wird. Dies könnte in die Pflicht zu einer einzelfallbezogenen materiellrechtlichen Prüfung bei jedem Genehmigungsverfahren münden.
- Weitere Innovationsförderung durch das Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE), das Vorreiter bei der Implementierung neuer Technologien unterstützt. Für diese Innovationsführer sind flexible Genehmigungsverfahren geplant, die sich – vergleichbar mit der Experimentierklausel aus § 1 Abs. 6 BImSchG – im nationalen Recht wiederfinden könnten.
- Verpflichtung zur Erstellung von Transformationsplänen bis 2030 beziehungsweise 2034 zur Erreichung des Dekarbonisierungsziels der EU bis 2050.
- Förderung der Investitionen seitens der Industrie in die Kreislaufwirtschaft. Neue BVT können verbindliche Vorgaben für die Ressourcennutzung enthalten.
- Aktualisierung des Umweltmanagementsystems zur Eindämmung der Verwendung toxischer Chemikalien. Zudem können verbindliche Vorgaben zur Ressourcennutzung implementiert werden.
- Energieeffizienz als fester Bestandteil von Genehmigungen, wobei die besten verfügbaren Techniken stets im Lichte ihres Potenzials zur Dekarbonisierung und Verringerung der Umweltverschmutzung bewertet werden.
Am 31. Mai 2022 beschloss der Bayerische Landtag, gegen die Verschärfung der IE-Richtlinie vorzugehen. Genau wie die Bayerische Landesregierung sieht auch der Bayerische Landtag in der Verschärfung eine unionsrechtlich unzulässige Belastung von Unternehmen. Die Bayerische Landesregierung soll deshalb innerhalb des Bundesrats auf einen Beschluss hinwirken, mit dem die Kommission hinsichtlich der Kompetenz- und Verhältnismäßigkeitsfrage gerügt wird.