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EU-Kommission entwirft verschärfte Regelungen zu Umweltemissionen

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Überblick

  • Die umweltschädlichen Emissionen von Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetrieben werden durch die Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive, IED) der EU reguliert. Mit der Richtlinie sollen Emissionen in die Luft, ins Wasser und aufs Land vermieden bzw. reduziert und die Abfallerzeugung gesenkt werden.
  • Im Rahmen des europäischen Green Deals überarbeitet die Kommission die Richtlinie, um den Zielen der Emissionsneutralität und der Kreislaufwirtschaft besser zu dienen.
  • Der am 05.03.2022 vorgestellte Entwurf der Kommission ist noch mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat abzustimmen, bevor die finale Richtlinie erlassen wird.
  • Richtlinien der EU sind von den Mitgliedstaaten innerhalb einer hier 18-monatigen Frist in nationales Recht umzusetzen. Die derzeit geltende IE-Richtlinie wird insbesondere im Immissionsschutzgesetz, im Kreislaufwirtschaftsgesetz und in Teilen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Abwasserverordnung umgesetzt.

Für Brüssel geht es um die Modernisierung der EU-Vorschriften zu Industrieemissionen großer Anlagen und Betriebe im „langfristigen ökologischen Wandel“. Die Kommission geht davon aus, dass die Neuerungen Innovation und Rechtssicherheit fördern. Zudem sollen sie im Binnenmarkt gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen herstellen. Ferner sollen die neuen Vorschriften für mehr Transparenz und eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Genehmigungsprozess sorgen. Laut Kommission ist mit einem Inkrafttreten der Regeln für Unternehmen zwischen 2025 und 2030 zu rechnen.

Neuerungen

Von der bislang gültigen Richtlinie betroffen sind etwa 50.000 große Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe. Die Vorschriften werden schrittweise ausgedehnt. Ferner decken die neuen Vorschriften künftig Anlagen und Betriebe zur Gewinnung von Industriemineralen und ­Metallen und die großmaßstäbliche Batterieproduktion ab. Die wichtigsten geplanten Neuerungen sind die folgenden:

  • Komplexere Genehmigungsverfahren, in denen etwa erhoben wird, ob die besten verfügbaren Techniken (BVT) genutzt und optimale Leistung erreicht wird. Dies könnte in die Pflicht zu einer einzelfallbezogenen materiellrechtlichen Prüfung bei jedem Genehmigungsverfahren münden.
  • Weitere Innovationsförderung durch das Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE), das Vorreiter bei der Implementierung neuer Technologien unterstützt. Für diese Innovationsführer sind flexible Genehmigungsverfahren geplant, die sich – vergleichbar mit der Experimentierklausel aus § 1 Abs. 6 BImSchG – im nationalen Recht wiederfinden könnten.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Transformationsplänen bis 2030 beziehungsweise 2034 zur Erreichung des Dekarbonisierungsziels der EU bis 2050.
  • Förderung der Investitionen seitens der Industrie in die Kreislaufwirtschaft. Neue BVT können verbindliche Vorgaben für die Ressourcennutzung enthalten.
  • Aktualisierung des Umweltmanagementsystems zur Eindämmung der Verwendung toxischer Chemikalien. Zudem können verbindliche Vorgaben zur Ressourcennutzung implementiert werden.
  • Energieeffizienz als fester Bestandteil von Genehmigungen, wobei die besten verfügbaren Techniken stets im Lichte ihres Potenzials zur Dekarbonisierung und Verringerung der Umweltverschmutzung bewertet werden.

Am 31. Mai 2022 beschloss der Bayerische Landtag, gegen die Verschärfung der IE-Richtlinie vorzugehen. Genau wie die Bayerische Landesregierung sieht auch der Bayerische Landtag in der Verschärfung eine unionsrechtlich unzulässige Belastung von Unternehmen. Die Bayerische Landesregierung soll deshalb innerhalb des Bundesrats auf einen Beschluss hinwirken, mit dem die Kommission hinsichtlich der Kompetenz- und Verhältnismäßigkeitsfrage gerügt wird.

Fazit

Während die Richtlinie bis zum Erlass und zur nationalen Umsetzung noch einige Jahre brauchen wird, sind ihre Auswirkungen auf Industriebetriebe und große landwirtschaftliche Betriebe nicht zu unterschätzen. Betroffene Betriebe sollten die Änderungen der IE-Richtlinie in ihrer mittel- und langfristigen Investitionsplanung berücksichtigen, um den Weg für einen nachhaltigen Anlagenbetrieb zu ebnen. Indessen könnte die schwächelnde Konjunktur dazu führen, dass die Neuerung der Richtlinie auf ihrem Weg zur Rechtswirksamkeit noch inhaltlich abgeschwächt wird.

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