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Das Umweltrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Themen wie Klimaerwärmung, Klimawandel, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft oder Energiewende sind nur einige Begriffe, die aus unserer alltäglichen Praxis nicht mehr wegzudenken sind.
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Die Neuerungen im Überblick
Das am 8. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ enthält insbesondere folgende Neuerungen:
- Mit § 1 Abs. 1 Nr. 5 EnSiG wird die Exekutive ermächtigt, Verordnungen zu erlassen, um von Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie von Lärm- und Luftvorschriften abzuweichen.
- Das BImSchG erhält die neuen §§ 31a bis 31d (Brennstoffwechsel bei einer Mangellage), die insbesondere materielle Abweichungen von Emissionsgrenzwerten und den Betrieb von Abgasreinigungsanlagen im Geltungsbereich der 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) sowie von bestimmten Emissionsvorschriften der 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) erlauben.
- Die neuen Regelungen beziehen sich nicht auf mit dem Brennstoffwechsel einhergehende oder dafür betriebstechnisch erforderliche Maßnahmen an der Anlage. Solche Maßnahmen bedürfen weiter ggf. einer Änderungsgenehmigung; andernfalls wird eine nicht genehmigte Anlage betrieben.
- In einem Schreiben des Umweltministeriums (BMUV) wird darauf hingewiesen, dass über beantragte Abweichungen von Emissionsgrenzwerten durch die neuen Regelungen der §§ 31a – 31d BImSchG in einem Verfahren eigener Art („sui generis“) zu entscheiden ist, welches durch seine Sonderstellung keine Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert.
- Zu beachten sind zudem konkretisierende Regelungen auf Landesebene, nachzulesen im NRW „Fuel Switch“ Erlass, in den niedersächsischen „Vollzugshinweisen“ zur Gesetzesnovelle sowie in einschlägigen Veröffentlichungen der Umweltministerien der Länder.