Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Hohe Geldbußen und unangekündigte Durchsuchungen machen das Kartellrecht zu einem wichtigen und zugleich brisanten Thema für alle – vom kleinen Familienunternehmen bis zum globalen Konzern. Wir beraten Unternehmen bei allen kartellrechtlichen Fragen – vom Bußgeldverfahren bis zur Fusionskontrolle.
Mehr lesenÖsterreich nimmt Vorreiterrolle ein
Ungeachtet dieser Vorbehalte schreiten aber einzelne Akteure auf der europäischen Kartellrechtsbühne voran. Zu nennen ist insbesondere Österreich, das im vergangenen September explizit Nachhaltigkeitskriterien ins nationale Kartellgesetz aufgenommen hat. Die Ausnahme vom grundsätzlichen Kartellverbot wurde ausgedehnt, sodass eine ausreichende Beteiligung der Verbraucher auch dann gegeben ist, wenn der vorausgesetzte Gewinn, der aus der Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder der Förderung des technischen/wirtschaftlichen Fortschritts entsteht, wesentlich zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beiträgt. Österreich ist damit Vorreiter in der EU. Maßnahmen gab es aber auch andernorts. So hat die Europäische Kommission in ihrem Entwurf neuer Horizontalleitlinien erstmals ein ganzes Kapitel zum Thema Nachhaltigkeitsvereinbarungen vorgesehen. Die niederländische Kartellbehörde ACM hat einen bereits überarbeiteten Entwurf von Leitlinien zur kartellrechtlichen Beurteilung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen zwischen Unternehmen veröffentlicht. Er enthält einen allgemeinen Analyserahmen dazu, welche Vereinbarungen per se unbedenklich sind und welche zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen und daher einer Rechtfertigung bedürfen. Die britische CMA hat im März dieses Jahres ihren „environmental sustainability advice to government“ veröffentlicht. Dieser geht unter anderem auf die Bewertung von Fällen ein, in denen Umweltschutzinitiativen zu Wettbewerbsbeschränkungen führen.