Was EY Law für Sie tun kann
Das Kartellrecht betrifft alle Unternehmen und unternehmerisch handelnden Personen, vom inhabergeführten Einzelunternehmen bis hin zum multinationalen, global agierenden Konzern. Selbst die öffentliche Hand ist dort, wo sie unternehmerisch aktiv ist, grundsätzlich an die Regelungen des Kartellrechts gebunden. Dabei hat sich die Bedeutung des Kartellrechts in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch immer höhere Geldbußen und stetig aktiver werdende Kartellbehörden – noch einmal deutlich erhöht.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen kartell- und fusionskontrollrechtlichen Konstellationen des deutschen und des europäischen Kartellrechts sowie im Wettbewerbsrecht. Daneben sind wir in der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle tätig, einem Bereich, der in den letzten Jahren immens an Bedeutung gewonnen hat.
Beratungsschwerpunkte