Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Das deutsche und europäische Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht ist komplex und befindet sich im ständigen Wandel. Deswegen sollte Ihr Rechtsberater die aufsichtsrechtlichen Vorgaben hervorragend kennen, über langjährige Kontakte zu den Aufsichtsbehörden verfügen und mit der Marktpraxis der führenden Institute vertraut sein.
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Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Fiktion eines digitalen Wertpapiers als „beweglicher Gegenstand“ im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches soll die digitale Sicherheit gewährleistet werden. Durch diese „Türöffnung“ wird das Schutzniveau zugunsten der Eigentümer angehoben. Dies ist eine wichtige Änderung des derzeitigen Wertpapierhandelsregimes in Deutschland. Ab Inkrafttreten werden Eigentümer beispielsweise von der Eigentumsvermutung zugunsten des Inhabers des digitalen Wertpapiers, das heißt der Person, deren Name im digitalen Register eingetragen ist, profitieren.
Neben der allgemeinen Einführung digitaler Wertpapiere sieht der Gesetzentwurf auch die Schaffung von „Krypto-Wertpapieren“ vor. Diese Krypto-Wertschriften sollen in einem sogenannten Krypto-Wertschriftenregister eingetragen werden. Die Emittenten von Krypto-Wertpapieren sind verpflichtet, die Eintragung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Krypto-Wertpapierregister kann vom Emittenten selbst oder von anderen Dritten geführt werden. Die „Verwahrung“ dieser Krypto-Wertpapiere könnte auf dezentralen/öffentlichen Blockchains wie beispielsweise Ethereum erfolgen. Im Sinne des Anlegerschutzes, der Marktintegrität und der Transaktionssicherheit ist die Führung eines Krypto-Wertpapierregisters als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes konzipiert. Jedes Institut, das ein Krypto-Wertpapierregister führt, benötigt somit eine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz. Dementsprechend wird es von der BaFin beaufsichtigt und unterliegt weiteren regulatorischen Anforderungen und Vorschriften. Um eine Lizenz zur Führung eines Krypto-Wertpapierregisters zu erhalten, bedarf es eines Anfangskapitals von 730.000 Euro. Darüber hinaus gelten allgemeine Organisations- und Berichtspflichten für Finanzdienstleistungsinstitute. Letztlich gelten die Krypto-Wertpapierregister als Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes und unterliegen entsprechenden Geldwäschebestimmungen.