Was EY Law für Sie tun kann
Unser Team berät nationale und internationale Banken, Versicherungsunternehmen, Asset-Manager, Finanzdienstleistungsunternehmen und Pensionskassen, aber auch nicht regulierte Unternehmen in den Bereichen Bankaufsichtsrecht, Payments & FinTechs, Wealth- & Asset-Management und Versicherungsaufsichtsrecht.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von regulatorischen Vorgaben, bei der Prüfung von Geschäftsmodellen auf bestehende Erlaubnispflichten, bei Gründungsprojekten und Erlaubnisverfahren, bei Outsourcing-Projekten, im Rahmen der Geldwäscheprävention, bei der Erstellung von Organisationshandbüchern und internen Richtlinien und bei der Sanierung und Abwicklung von Instituten. Darüber hinaus beraten wir Sie im Rahmen von Umstrukturierungen und bei Transaktionen, insbesondere bei der Veräußerung und beim Erwerb von Instituten und Versicherungsunternehmen, (Teil-)Geschäftsbereichen und Portfolios. Im Bereich des Wealth- & Asset-Managements beraten wir Sie u. a. im Rahmen der Gründung von Kapitalanlage- und Investmentaktiengesellschaften, der rechtlichen und steuerliche Konzeption von Investmentvermögen und der Erstellung von Vertriebsanzeigen bzw. Notifizierungsverfahren ausländischer Investmentvermögen im Inland sowie deutscher Investmentvermögen im Ausland.
Zusätzlich arbeiten unsere Spezialisten aktiv mit Marktakteuren zusammen, um Dokumentationen, Richtlinien und führende Praktiken zu entwickeln.
Beratungsschwerpunkte:
- Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht
- Wealth- & Asset-Management
- Blockchain, „Distributed Ledger“-Technologie und Krypto-Assets
- Legal Operations and Legal Managed Services