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Dekarbonisierung, Dezentralität und Digitalisierung, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit - Megatrends mit denen sich Unternehmen auch im Energiebereich inzwischen täglich beschäftigen. Versorgungssicherheit, Kostengünstigkeit und die Sicherung der Profitabilität dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. So führen Versorgungsunternehmen und Industrie bewährtes fort, testen neue Möglichkeiten, um am Markt erfolgreich zu sein.
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Auch im industriellen Sektor sollen die Nutzungsziele der erneuerbaren Energien bis 2030 jährlich ansteigen, und zwar um 1,1 %. Zudem sollen bis 2030 30 % und bis 2035 50 % des genutzten Wasserstoffs in der Industrie aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs stammen. Zudem soll das Potential der Treibhausgaseinsparung im Gebäudesektor genutzt werden, indem die Wärme- und Kälteversorgung stärker auf Erneuerbare Energien ausgerichtet wird. So soll der Einsatz Erneuerbarer Energien in der Wärme- und Kälteversorgung durch eine schrittweise Erhöhung von 0,8 % jährlich, ab 2026 um 1,1 % jährlich, beschleunigt werden. Insgesamt wird ein indikatives Ziel von 49 % Erneuerbarer Energien am Endenergieverbauch des Gebäudesektors für das Jahr 2030 vorgesehen. Dabei sollen Abwärme und -kälte bis zu 20 % angerechnet werden können, wobei sich die Zielvorgabe dann um die Hälfte der verwendeten Abwärme und -kälte erhöht. Sowohl in der Nutzung im industriellen Sektor sowie bei der Wärme- und Kälteversorgung wurden die Zwischenziele im Vergleich zu den Vorschlägen aus dem Sommer 2021 neu aufgenommen.
Stärkung der Energieeffizienz
Neben der Steigerung der erneuerbaren Energien bedarf es auch einer allgemeinen Reduktion des Energieverbrauchs. Hierzu sehen die Vorschläge zur Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie die Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2030 um 36 % und des Primärenergieverbrauchs bis 2030 um 39 % vor, um die Verringerung des Energieverbrauchs im Jahr 2030 (Referenzszenario 2020) von 9 % zu erreichen. Die jährlichen kumulierten Endenergieeinsparziele sollen schrittweise angehoben werden, indem zunächst 0,8 % und ab 2024 die Ziele um 1,1 %, ab 2026 um 1,3 %, ab 2028 um 1,3 % und ab 2030 um 1,5 % ansteigen sollen. Die Verteilung der Einsparung bleibt in den jeweiligen Zeiträumen den Mitgliedstaaten überlassen. Einsparungen durch fossile Verbrennungstechnologien der Industrie sollen nur in begründeten und bestätigten Fällen zwischen 2024 und 2030 angerechnet werden können.
Den öffentlichen Sektor trifft eine Vorreiterrolle, aufgrund derer für den öffentlichen Sektor mit dem Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung verbindliche Reduzierungen des Gesamtenergieverbrauchs von 1,7 % (bzw. mindestens 1,9 % zum Vorjahr) eingeführt werden sollen. Zusätzlich sollen jährlich mindesten 3 % der Gesamtfläche aller im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befindlichen Gebäude renoviert werden. Neu kommen Verpflichtungen für Rechenzentren mit erheblichen Energieverbrauch hinzu, die Informationen über den Energieverbrauch ab 2024 veröffentlichen müssen. Auch zum Erreichen der Energieeffizienzziele sollen die Mitgliedstaaten indikative Beiträge und Ziele in den nationalen Energie- und Klimaplänen festlegen, wobei eine Abweichung um 2,5 % möglich sein soll. Bei der Berechnung nach Anhang I fließen nationale Gegebenheiten über das Pro-Kopf-BIP oder das Potenzial für kosteneffiziente Energieeinsparungen ein.
Die nächsten Schritte
Die am 27. Juni 2022 im Rat vereinbarte Position bilden nach der Verabschiedung des „Fit for 55“-Pakets einen weiteren Schritt im Legislativprozess. Die Vorschläge stellen nun die Grundlage für weitere Verhandlungen im Europäischen Parlament dar, bevor sie nach einer Verabschiedung in den einzelnen Mitgliedstaaten – soweit erforderlich – umgesetzt werden können.