Industrielle Letztverbraucher sehen sich hohen Energiepreisen ausgesetzt und müssen gleichzeitig erheblich in Dekarbonisierung investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch steigende Preise für Emissionszertifikate zu verlieren. Hinzu kommt ein Dickicht an Pflichten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) sowie CBAM usw.
Weniger energieintensive Unternehmen können mit einer vergleichsweise wenig komplexen Eigenversorgung reagieren, die aber ungewollte bürokratische Folgen auslösen kann. Ehemalige Kundenanlagen zum Transport des selbst erzeugten Stroms können zu geschlossenen Verteilnetzen oder gar zum Netz der öffentlichen Versorgung mit erheblich gesteigerten Rechnungslegungspflichten werden. Oftmals entsteht ungewollt der Status eines Energieversorgungsunternehmens, was wiederum ein Dickicht an ungewollten Pflichten auslöst. Daneben besteht die Möglichkeit zum Bezug von Grünstrom über Power Purchase Aggrements, deren Komplexität nicht zu unterschätzen ist. Einige Branchen können sich allein durch den Einsatz grüner Energie nicht vollständig dekarbonisieren, da sie unvermeidbare Emissionen in der Produktion haben, wie z.B. die Zementindustrie. Diese muss in Abscheidung, Transport und Speicherung und im Idealfall Weiterverarbeitung von Kohlendioxid (CCUS), z.B. über eine Zertifizierung grüner Kraftstoffe für den Verkehrssektor, massiv investieren ohne einen Rechtsrahmen vorzufinden, der Planungssicherheit verschaffen könnte.
Standardlösungen dafür gibt es nicht. Das Dickicht an möglichen Maßnahmen ist gewaltig. Wir haben Erfahrungen mit vielen Bausteinen für eine Gesamtstrategie. Wir können auf eine jahrzehntelange Erfahrung zu Entlastungen wie Besondere Ausgleichsregelung, Strompreiskompensation, Netzentgeltprivilegierungen, Entlastungen bei der Strom- und Energiesteuer und aus Preisbremsen zurückgreifen, und zwar, mit allen was dazu gehört, bis hin in die Untiefen des Mess- und Eichgesetzes. Wir sind erfahren in bilanziellen Eigenstrommodellen, im Brennstoffemissionshandelssystem (Vermarktung von Herkunftsnachweisen und CO2-Zertifikaten), im Zuwendungs- und Fördermittelrecht inkl. Klimaschutzverträge und im Energieeffizienzrecht. Im Bereich ESG liegen unsere besondere Beratungsschwerpunkte im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie im Klimaschutz-, Umwelt-, Kreislaufwirtschafts-, Stoff- und Chemikalienrecht. Zudem haben wir umfangreiche Erfahrung bei der Prüfung von Kundenanlagen und geschlossenen Verteilnetzen in Abgrenzung zum Netz der allgemeinen Versorgung und entsprechenden Anträgen auf Netzbetriebsgenehmigung und Genehmigung eines geschlossenen Verteilnetzes.