Energierecht

Dekarbonisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Das ist kein Trend, sondern Gegenwart. Ganz anders. Die wirtschaftliche und faktische Umsetzung dessen. Für die faktische Umsetzung haben wir bei EY Law eine auf Energieanlagen, insbesondere Energienetze, spezialisierte Praxisgruppe „Umwelt- und Planungsrecht“ aufgebaut, die schon jetzt für eine große Beschleunigung gesorgt hat. Für die wirtschaftliche Umsetzung ist regulatorisches Know How unerlässlich. Für dieses Know How steht unsere Energierechtspraxis seit 20 Jahren.

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Was EY Law für Sie tun kann

Die Kernkompetenz der Praxisgruppe Energierecht von EY Law ist die Regulatorik. Wir beraten objektiv, verhandeln leidenschaftlich und vertreten die Interessen unserer Mandanten mit voller Energie auch vor allen Gerichten (inklusive Bundesgerichtshof, Europäischer Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht). Zu unseren Mandanten gehören Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Energienetzbetreiber, energieintensive Letztverbraucher, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und nicht zuletzt Bund und Länder.

Wir kennen die besonderen Aufgabenstellungen dieser Markteilnehmer sowie des Bundes und der Länder und wissen genau, worauf es ankommt. Mit einem der größten und erfahrensten Teams am Markt, die in ihren Spezialbereichen anerkannte Fachleute sind, unterstützen wir Sie mit der allerhöchsten Qualität und noch größerer Leidenschaft. Bei Bedarf ziehen wir Spezialisten aus anderen Bereichen unseres Unternehmens wie Tax, Assurance, Consulting und Strategy & Transactions hinzu, um eine Beratung aus einer Hand gewährleisten zu können. Nicht zuletzt können wir auf ein beachtliches internationales Netzwerk, bestehend aus Energiejuristen und auch allen anderen Disziplinen aufwarten.

Beratungsschwerpunkte

  • Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zum Erreichen der ambitionierten Klimaziele. Die kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung sind dabei Maßnahmen, deren Umsetzung die beteiligten Stakeholder vor große wirtschaftliche und faktische Herausforderungen stellt. Insbesondere sind wir bestens mit den Herausforderungen der Kommunen vertraut und beraten sie bei der Neustrukturierung ihrer Gesellschaften, um die operationelle Umsetzung und Finanzierung der Wärmetransformation zu ermöglichen. Unsere Praxis kann dabei auf ihre langjährige Erfahrung im Planungs-, Umwelt und Baurecht, im Gestattungsrecht sowie zu Fernwärmelieferverträgen zurückgreifen. Große Erfahrungen in der Beratung von Fernwärmeversorgern haben wir in der Konfliktlösung von Preisanpassungsprozessen und Preiswidersprüchen bis zu Kartellmissbrauchsverfahren.



Perspektiven

Nationale Carbon Management-Strategie veröffentlicht

Das BMWK legt die Eckpunkte seiner Carbon Management-Strategie zum Einsatz von CCS/CCU zusammen mit einem Referentenentwurf vor





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