Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Dekarbonisierung, Dezentralität und Digitalisierung, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit - Megatrends mit denen sich Unternehmen auch im Energiebereich inzwischen täglich beschäftigen. Versorgungssicherheit, Kostengünstigkeit und die Sicherung der Profitabilität dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. So führen Versorgungsunternehmen und Industrie bewährtes fort, testen neue Möglichkeiten, um am Markt erfolgreich zu sein.
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Kerninhalte des Eckpunktepapiers
Die Kerninhalte des Eckpunktepapiers zur nationalen Carbon Management-Strategie und des Referentenentwurfs zum KSpTG sind:
- Da Emissionen in bestimmten Bereichen (Zement- oder Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie, thermische Abfallverbrennung) nur schwer oder anderweitig nicht vermeidbar sind, werden die momentan bestehenden Hürden für die Anwendung von CCS/CCU in Deutschland beseitigt.
- Um klimaschädliche Emissionen in der Stromerzeugung zu vermeiden, wird auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien sowie auf den in der Kraftwerksstrategie beschriebenen Kapazitätsmechanismus und, im Vorgriff darauf, auf den Neubau von Gaskraftwerken gesetzt, die auf Wasserstoff umgestellt werden können. Für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern oder Biomasse wird die Anwendung von CCS/CCU im Sinne eines technologieoffenen Übergangs zu einem klimaneutralen Stromsystem ebenfalls ermöglicht, aber jedenfalls bei fossilen Energieträgern nicht gefördert. Es bleibt beim Kohleausstieg; für Emissionen aus der Kohle-Verstromung wird der Zugang zu CO₂-Pipelines ausgeschlossen.
- Die staatliche Förderung für CCS/CCU wird auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen fokussiert.
- Um mit dem Bau von CO₂-Pipelines in privater Trägerschaft innerhalb eines staatlichen Regulierungsrahmens beginnen zu können, wird das KSpG geändert und insbesondere auf den Transport erstreckt (daher künftig: KSpTG). Konkret wird im Referentenentwurf ein einheitliches Zulassungsregime für Kohlendioxidleitungen geschaffen. Hierbei werden klare Verfahrensregeln festgelegt für Kohlendioxidleitungen, und zwar für Kohlendioxidleitungen zum Zwecke von CCS/CCU sowie für gemischt genutzte Kohlendioxidleitungen.
- Die Änderung des London-Protokolls zur Ermöglichung des CO₂-Exports zwecks Offshore-Speicherung wird ratifiziert. Die hierfür notwendigen Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz werden vorgenommen.
- Die Erkundung von Offshore-Speicherstätten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel wird gesetzlich ermöglicht. Bei nachgewiesener Standorteignung, unter Berücksichtigung von Sicherheitsstandards und ökologischen Kriterien sowie bei Ausschluss einer Übernutzung des Meeres können entsprechende Speicher für die industrielle Nutzung erschlossen werden. Eine Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten ist ausgeschlossen.
- Dagegen wird die dauerhafte Speicherung von CO₂ im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) weiterhin nicht ermöglicht.