Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Luftqualitätsrichtlinie der EU
Auf europäischer Ebene hat das EU-Parlament bereits gefordert, dass die zuständige EU-Kommission die neuen WHO-Richtwerte aufgreifen soll. Möglich wäre dies etwa im Rahmen der gerade erfolgenden Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG). Ob es hierzu kommt, ist noch unklar und bleibt abzuwarten. Noch bis zum Herbst 2022 möchte man seitens der EU über eine mögliche Veränderung der bisherigen Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) beraten.
Noch bis 16.12.2021 läuft das an die Öffentlichkeit gerichtete Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie. Dies bietet jedermann – und damit insbesondere auch Unternehmen und Verbänden – die Möglichkeit, eine fachlich fundierte Stellungnahme abzugeben und so auf den Beratungsprozess Einfluss zu nehmen.
Verschärfung nationaler Grenzwerte (TA Luft)
Auf nationaler Ebene ist zuletzt die TA Luft novelliert worden, die am 01.12.2021 in Kraft tritt.
Ob es mit Blick auf die neuen Grenzwerte der WHO und die aktuelle Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie kurz- und mittelfristig zu weiteren Verschärfungen der nationalen Bestimmung kommt, bleibt abzuwarten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte bereits (vor der Bundestagswahl) von der Bundesregierung, nicht auf die EU-Gesetzgebung zu warten und nationale Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid schneller zu senken.