Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Daher dürfte sich der Effekt der niedrigeren Steuersätze nicht überall gleich am 1. Juni einstellen, sondern erst in der Folgezeit, wenn die höher versteuerten Kraftstoffe abverkauft und nach und nach die niedrig versteuerten Kraftstoffe angeliefert werden. Zudem erfolgt beim Dieselkraftstoff rund die Hälfte des Absatzes nicht über öffentliche Tankstellen, sondern über Betriebstankstellen z.B. bei Speditionen oder bei Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs, deren Lagerbestände nicht so oft erneuert werden. Hier ist besonders auf einen Austausch der Ware zu achten.
Einige Marktteilnehmer könnten auch versuchen, die Lieferungen mit dem höheren Steuersatz bis zum Stichtag zu reduzieren, um ab dem 1. Juni Lagerkapazitäten für Ware mit geringem Steuersatz zu haben. Dies dürfte dann aber mit einer höheren Nachfrage am 1. Juni verbunden sein. Die Voraussetzungen für eine „Punktlandung“ am 1. Juni sind daher mit den bestehenden logistischen Möglichkeiten voraussichtlich nicht gegeben.
Auch ist zu beachten, dass die Energiesteuer als Preisbestandteil von dem Lieferanten an den Kunden weitergewälzt wird, so dass auch die jeweiligen Preisregelungen in den Verträgen beachtet werden müssen.