Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Schon bald wird der Data Governance Act diesbezüglich erste Schritte machen und Regelungen für solche Daten treffen, über die die öffentliche Hand zwar verfügt, die sie aber aus Gründen des Datenschutzes oder des geistigen Eigentums nicht veröffentlicht. Grundgedanke des EU-Rechtsaktes ist, dass solche Daten, die mit öffentlichen Mitteln erhoben oder gesammelt wurden, auch tatsächlich der Gesellschaft zugutekommen sollen. Der Data Governance Act legt daher einige Grundregeln fest, wie diese öffentlichen Daten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit rechtssicher genutzt werden können. Der Austausch dieser Daten soll gefördert und gemeinsame europäische Datenräume eingerichtet werden. Unternehmen sollen in der Lage sein, an diesen Datenräumen teilzuhaben, indem sie regulierte und sichere Datenvermittlungsdienste in Anspruch nehmen und die neu zur Verfügung gestellten öffentlichen Daten zur Entwicklung innovativer Dienste und Produkte nutzen.
Denselben Grundgedanken eines dynamischen europäischen Datenmarktes folgt der im Februar 2022 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene EU Data Act. Eines seiner Hauptziele ist es, durch Lock-in-Effekte verursachte Datenmonopole zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen aufzulösen, um eine dynamische und faire Datenwirtschaft durch eine gerechtere Verteilung des Datenwertes zu stärken. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission würde dies ein wirtschaftliches Wachstum von bis zu 270 Milliarden Euro freisetzen. Die von IoT-Geräten erhobenen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten sollen besser verfügbar werden. Hierfür wagt sich die Europäische Kommission weit an die Frage nach dem „Eigentum von Daten“ heran und ermöglicht es Nutzern, Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten zu erhalten. Datennutzungs- und Lizenzverträge werden so immer wichtiger. Darüber hinaus wird der Data Act es den Nutzern ermöglichen, zwischen Datendiensten und Cloud-Anbietern zu wechseln und die zuvor von ihnen erzeugten Daten „mitzunehmen“. In dringenden Fällen wird zudem auch öffentlichen Stellen ein Recht auf Zugang zu Daten des privaten Sektors eingeräumt.