Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Einheitliche Definition von KI
Mit Spannung wurde erwartet, welche Definition von KI-System der Verordnung zu Grunde liegen soll. Davon wird maßgeblich der sachliche Anwendungsbereich abhängig sein. Am Ende steht ein Kompromiss, der die Definition sehr stark an dem vorhandenen Ansatz der OECD ausrichtet. Kurz gefasst, liegt KI vor, wenn auf Basis eines Inputs maschinell und autonom ein Output wie etwa Vorhersagen, Entscheidungen oder Inhalte generiert werden.
Risikobasierter Ansatz
Beim risikobasierten Ansatz, der unterschiedliche qualitative und quantitative Anforderungen an die verschiedenen Risikoklassifizierungen von KI-Systemen stellt, wurden letzte Feinheiten verhandelt. Dabei standen insbesondere die sogenannten Hochrisiko-KI-Systeme und verbotene KI-Praktiken im Mittelpunkt.
Für Hochrisiko-KI-System müssen insbesondere KI-Anbieter eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen. Angefangen beim Risikomanagement, einer Data-Governance, menschlicher Aufsicht, technischen Dokumentation über System-Transparenz bis hin zum Qualitätsmanagement. Hingegen treffen Nicht-Hochrisiko-KI-Systeme weiterhin nur Transparenz gegenüber der natürlichen Person.