Aufenthaltsrecht und Mitarbeiterentsendung

Die fortschreitende Globalisierung erfordert immer öfter den Einsatz von Mitarbeitern an Standorten überall auf der Welt. Die Einhaltung der länderspezifischen Regelungen ist dabei essenziell. Wir beraten Fachbereichsübergreifend zu den ausländischen arbeitserlaubnis- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und unterstützen bei einer frühzeitigen und effizienten Planung.
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Was EY Law für Sie tun kann

Mitarbeiter werden zunehmend international eingesetzt. Dabei ist es für Unternehmen immer wichtiger, die entsprechenden arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Mitarbeiter legal im Ausland aufhalten und die gewünschten Tätigkeiten ausüben können. 

In Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus anderen Fachbereichen, zum Beispiel People Advisory Services oder Arbeitsrecht, erarbeiten wir mit unseren Mandanten Lösungen, die die Entsendung der Mitarbeiter auf alle relevanten Bereiche abstimmt.

Beratungsschwerpunkte

  • Beratung bei grenzüberschreitender Mitarbeiterentsendung
  • Gestaltung der Entsendemodelle aus Immigrationssicht
  • internationale Koordinierung aller im Ausland tätigen Mitarbeiter, insbesondere Lang- und Kurzzeitentsendungen und Geschäftsreisende
  • Übernahme des gesamten weltweiten Antragsverfahrens (Aufenthaltserlaubnisse, Arbeitsvisa, Geschäftsvisa)
  • Beratung zu den rechtlichen Erfordernissen für die Tätigkeit und den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland 
  • Beratung hinsichtlich der rechtlichen Erfordernisse für die Tätigkeit und den Aufenthalt im europäischen und außereuropäischen Ausland 
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • HR-Compliance und Risikomanagement im Bereich Immigration
  • Einschätzung von und Unterstützung bei Dienstreisen
  • Durchführung und Betreuung von Projektentsendungen
  • Werkvertragsverfahren für Deutschland 
  • Interessenvertretung gegenüber den Behörden

Perspektiven

Gesellschaftsrecht – Das neue Gesellschaftsregister für GbR´s

Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) die Möglichkeit, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.

Wiederholte Verstöße gegen Rückkehrpflicht rechtfertigen Genehmigungswiderruf

Seit 1. März 2023 gelten die neuen Regelungen des UmRUG zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Alle Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge befinden sich nunmehr zusammengefasst im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes mit den §§ 305 ff. UmwG („Grenzüberschreitende Umwandlung“).

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II werden weitere Maßnahmen

Bereits im Mai 2022 trat das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist u. a. die Möglichkeit der Ermittlung von Vermögen und dessen Sicherstellung bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der vom Rat der Europäischen Union erlassenen wirtschaftlichen Sanktionen (EU-Sanktionen) durch die zuständigen Behörden. Im Oktober hat das Bundeskabinett einen Entwurf für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) beschlossen.

Kehrtwende des Bundesgerichtshofs bei der Verfügung über das gesamte Vermögen von Personengesellschaften

Beim Asset Deal mit einer GmbH & Co. KG über ihr gesamtes Vermögen war nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der analogen Anwendbarkeit von § 179a AktG auszugehen. Somit war für die Praxis davon auszugehen, dass der Kaufvertrag zur Wirksamkeit eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses der Gesellschafterversammlung bedurfte. Dabei war nicht abschließend geklärt, ob dieser Zustimmungsbeschluss wie auch der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung

Umwandlungsmaßnahmen zu Zeiten des Coronavirus

§ 3 Abs. 1 Satz 1 COVMG erlaubt keine virtuelle Generalversammlung einer Genossenschaft.

Update Transparenzregister – erheblicher Mehraufwand für die Unternehmen

Verschärfungen bei den Mitteilungspflichten durch neuen Gesetzesentwurf und aktuelle FAQ des BVA.

Aufatmen für Geschäftsführer und Gläubiger

Bundesgerichtshof entscheidet, dass Erstattungsansprüche der Gesellschaft aus § 64 GmbHG von der D&O-Versicherung gedeckt sind – Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19

Grenzüberschreitender identitätswahrender Formwechsel

Grenzüberschreitender Formwechsel einer ausländischen Personengesellschaft in eine deutsche Kommanditgesellschaft (sog. Hereinformwechsel) – „wilder Formwechsel“ oder entsprechende Anwendung der Verfahrensvorschriften des Umwandlungsgesetzes?



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