Automotive & Transportation

Neue Herausforderungen und neue Technologien erfordern neue Strategien – die Automobilbranche verändert sich rasant.

Daher beraten wir unsere Mandanten über die eigentliche Akquisition hinaus und bieten ihnen Unterstützung in allen relevanten rechtlichen Aspekten, sei es im Rahmen der Entwicklung oder des Erwerbs neuer Technologien, Unternehmen oder Start-ups, der Erschließung neuer Absatzmärkte oder sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit neuen Trends der Mobilität.

Unsere Law Services umfassen unter anderem folgende Beratungsfelder:

  • Akquisitionen und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen (einschließlich Due Diligence und Carve-outs)
  • Ausgestaltung und Verhandlung von Joint Ventures
  • Beratung bei Verhandlung und Abschluss von Lizenz- und Lieferverträgen
  • Forschung und Entwicklung
  • Lizenz- und Patentfragen wie auch regulatorische Aspekte

Unser globaler Automotive-Sektor bietet Ihnen präzise Lösungsansätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette und begleitet Sie bei allen aktuellen rechtlichen Themen der Branche. Unsere weltweiten Anwaltsteams stehen Ihnen mit fachlichem und branchenbezogenem Know-how, umfangreicher Erfahrung und aufeinander abgestimmten Methoden zur Seite. Wir beraten führende Automobilhersteller, Zulieferer und Vertragshändler sowie Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung für nachhaltigere und leistungsfähigere Technologien tätig sind, auch im Zusammenhang mit E-Mobility und autonomem und vernetztem Fahren. Qualität ist dabei unser oberstes Gebot.

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Gerade die Automobilindustrie befindet sich derzeit in einem Transformationsprozess mit ungewissem Ausgang. Wir stellen uns den Herausforderungen und begleiten Sie bereits heute mit innovativen Ideen und menschlicher Expertise auf Ihrem Weg zum Mobilitätsanbieter von morgen.


Perspektiven

Grenzüberschreitender identitätswahrender Formwechsel

Grenzüberschreitender Formwechsel einer ausländischen Personengesellschaft in eine deutsche Kommanditgesellschaft (sog. Hereinformwechsel) – „wilder Formwechsel“ oder entsprechende Anwendung der Verfahrensvorschriften des Umwandlungsgesetzes?



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