Compliance

Compliance-Risiken lauern überall und können für Unternehmen zu enormen rechtlichen Herausforderungen werden. Um erhebliche Konsequenzen zu umgehen, unterstützen wir bereits im Vorfeld bei der Erstellung der Compliance-Risikoanalyse und -Risikobewertung und beraten vollumfänglich bei der Entwicklung von präventiven Maßnahmen.
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Was EY Law für Sie tun kann

Compliance-Vorfälle haben häufig gravierende negative Konsequenzen. So drohen nicht nur Bußgelder und erhebliche Reputationsschäden für die betroffenen Unternehmen oder Sanktionen für deren Organe bzw. Mitarbeiter, sondern auch die Aufkündigung von Verträgen durch Geschäftspartner, Banken und Versicherungen oder der Ausschluss von der Teilnahme an Ausschreibungen. Für solche Szenarien sind wir bestens gerüstet: Unsere Teams bringen Sie nach Compliance-Verstößen mit ihrer Expertise und Erfahrung wieder auf die Beine.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, stehen Ihnen unsere Anwälte aber auch präventiv bei der Erfassung und Bewertung unternehmensspezifischer Compliance-Risiken zur Seite. Auf der Grundlage einer entsprechenden Risikoanalyse ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, inwieweit Optimierungspotenzial bezüglich vorhandener Unternehmensstrukturen (z. B. Richtlinien, Schulungs-, Reporting-, Audit- und IT-Berechtigungskonzepte, Hinweisgebersysteme, IKS oder interne Revision) besteht, um Ihre Compliance-Risiken bestmöglich zu reduzieren.

Beratungsschwerpunkte

  • Durchführung von Compliance-Risikoanalysen und -Risikobewertungen
  • Verbesserung Compliance-relevanter Prozess- und Kommunikationsstrukturen
  • Entwicklung Compliance-spezifischer Richtlinien
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen und Entwicklung von Trainingskonzepten
  • Konzeption von Inhalten für das Compliance-Reporting
  • rechtliche Unterstützung im Umgang mit Compliance-Vorfällen und Sanktionsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Implementierung von Whistleblower-Hotlines
  • Day-to-Day Support für Compliance Officers
  • Bewertung von Organhaftungsfragen
  • Beratung im Zusammenhang mit D&O-Versicherungen

Perspektiven

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Arbeitsplatzerhaltungspflicht im Rahmen Energiepreisbremsen Nachweis ist bis spätestens 31. Juli 2023

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Der EuGH hatte im Jahr 2019 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Aufzeichnung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden einzurichten. Im Jahr 2022 folgte das BAG dieser Entscheidung und stellte ebenfalls eine Pflicht zur generellen Aufzeichnung der Arbeitszeit fest. Diese Pflicht wurde aus den Grundpflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz abgeleitet, konkret aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Das UmRUG ist in Kraft – grenzüberschreitende Umwandlungen jetzt rechtssicher möglich

Seit 1. März 2023 gelten die neuen Regelungen des UmRUG zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Alle Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge befinden sich nunmehr zusammengefasst im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes mit den §§ 305 ff. UmwG („Grenzüberschreitende Umwandlung“).

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