Andreas J. Ostermeier, LL.M. Eur.

Associate | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Andreas J. Ostermeier ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Financial Services tätig.

Er berät Kreditinstitute und Finanzdienstleister, einschließlich FinTechs, zu allen Aspekten des Aufsichtsrechts.

Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich Digital Assets. Er berät zu allen Fragestellungen rund um Kryptowerte und elektronische Wertpapiere. Dabei bildet die Begleitung von Erlaubnisanträgen für das Kryptoverwahrgeschäft und die Kryptowertpapierregisterführung einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Andreas J. Ostermeier ist Autor im Kommentar zum elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG), Schulz/Neumann.

Vor seinem Eintritt bei EY Law im Jahre 2021 war er bei einer anderen führenden internationalen Rechtsanwaltskanzlei in München und New York tätig.

Fachbereiche

Financial Services

Schwerpunkte

Bank- und Finanzaufsichtsrecht

Investmentrecht

Distributed-Ledger-Technologien, Blockchain und Tokenisierung

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