Er berät Kommunen, Bund und Länder, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie Verbundorganisationen (Verkehrsverbünde) zu allen Fragen des Öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere im EU-Beihilfe-, Vergabe- und (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht und berücksichtigt hierbei steuerliche Wechselwirkungen und strategische Aspekte.
Schwerpunktmäßig befasst er sich mit der Begleitung von (Direkt-) Vergabeverfahren im ÖPNV, der Ausgestaltung von Allgemeinen Vorschriften nach VO (EG) 1370/2007 und Förderrichtlinien, Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Organisation von Verbundorganisationen (inkl. Einnahmeaufteilung), der prozessualen Vertretung in Nachprüfungs- und Gerichtsverfahren (Zivil- und Verwaltungsrecht) sowie mit der Ausgestaltung von neuen Mobilitätsangeboten wie beispielsweise Ride-Sharing- und On-Demand-Verkehren.
Fachbereiche
Öffentlicher Verkehr
Öffentliches Recht und
öffentliches Wirtschaftsrecht
Branchen
Public Mobility
Institutionen der öffentlichen Hand
Schwerpunkte
EU-Beihilfe – und Vergaberecht
(Direkt-)Vergabeverfahren im ÖPNV
Allgemeine Vorschriften (Tariffinanzierung)
Verkehrsverbünde und Einnahmeaufteilung
Genehmigungsverfahren nach PBefG
Steuerliche Spezialfragen im ÖPNV
Richtlinien zur Investitionskostenförderung
New mobility (Ride-Sharing / On-Demand)