Er berät (kommunale) Aufgabenträger des ÖPNV, Bund und Länder, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie Verbundorganisationen (Verkehrsverbünde) in allen Fragen des Öffentlichen Verkehrsrechts, insbesondere im EU-Beihilfe-, Vergabe- sowie (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht und berücksichtigt hierbei steuerliche Wechselwirkungen und strategische Aspekte.
Schwerpunktmäßig befasst er sich mit der Begleitung von (Direkt-) Vergabeverfahren im ÖPNV, der Ausgestaltung von Allgemeinen Vorschriften nach VO (EG) 1370/2007 und Förderrichtlinien, Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der prozessualen Vertretung in Nachprüfungs- und Gerichtsverfahren (Zivil und Verwaltungsrecht) sowie mit der Ausgestaltung von neuen Mobiltätsangeboten wie Ride-Sharing- und On-Demand-Verkehren.
Fachbereiche
Öffentlicher Verkehr
Branchen
Public Mobility
Institutionen der öffentlichen Hand
Energie- und Versorgungsunternehmen
Schwerpunkte
Vergabeverfahren nach VO (EG) 1370/2007
Allgemeines Vergaberecht
Vorschriften nach VO (EG) 1370/2007
Wettbewerbliche Vergabeverfahren im ÖPNV
Neuorganisation von Verkehrsverbünden
Genehmigungsverfahren nach PBefG
Investitionskostenförderung
New mobility (Ride-Sharing / On-Demand)