Sie berät (kommunale) Aufgabenträger des ÖPNV, Bund und Länder, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie Verbundorganisationen (Verkehrsverbünde) in allen Fragen des Öffentlichen Verkehrsrechts, insbesondere im EU-Beihilfe-, Vergabe- und (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht und berücksichtigt hierbei strategische Aspekte.
Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit der Begleitung von (Direkt-) Vergabeverfahren im ÖPNV, der Ausgestaltung von Allgemeinen Vorschriften nach VO (EG) 1370/2007 und Förderrichtlinien, Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der prozessualen Vertretung in Nachprüfungs- und Gerichtsverfahren (Zivil und Verwaltungsrecht) sowie mit der Ausgestaltung von neuen Mobilitätsangeboten wie Ride-Sharing- und On-Demand-Verkehren.
Fachbereiche
Öffentlicher Verkehr
Branchen
Public Mobility
Schwerpunkte
(Direkt-)Vergabeverfahren nach VO (EG) 1370/2007
Notvergaben zur Sicherstellung von Verkehren
Allgemeine Vorschriften nach VO (EG) 1370/2007
Wettbewerbliche Vergabeverfahren im ÖPNV
Rechtliche Ausgestaltung und Neuorganisation von Verkehrsverbünden
Begleitung von Genehmigungsverfahren nach PBefG
New mobility (Ride-Sharing / On-Demand)