Katarina Sacharow ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und berät globale und mittelständische Unternehmen zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zu konzerninternen Reorganisationen mit grenzüberschreitendem Element, sowie bei M&A-Transaktionen.
Sie ist halb Polin und Co-Gründerin des EY Law Deutsch-Polnischen Desk. Das Deutsch-Polnische EY Law Desk vernetzt die Services von EY Law in Polen und Deutschland und berät nationale und polnische Unternehmen in Bezug auf die Planung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Aktivitäten in beiden Ländern.
Sie absolvierte nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ein LL.M.-Studium an der Victoria University in Wellington (Neuseeland) im Bereich International Commercial Contract. Parallel und im Anschluss war Katarina für ein Jahr in einer der größten Wirtschaftskanzleien Neuseelands im Bereich des Internationalen Privatrecht tätig. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland war sie bis zu ihrem Wechsel zu EY Law einige Monate in einer namhaften Wirtschaftskanzlei tätig.
Fachbereiche
Gesellschaftsrecht
Schwerpunkte
Konzerninterne Umstrukturierungen
Transaktionen