Er unterstützt Institutionen der öffentlichen Hand und Unternehmen in allen Fragen des Vergaberechts, insbesondere bei der Vorbereitung, Strukturierung und Durchführung komplexer, europaweiter Vergabeverfahren. Unternehmen auf Bieterseite berät er u.a. bei der zielorientierten und rechtssicheren Beteiligung an Vergabeverfahren sowie allen damit zusammenhängenden Fragen.
Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht berät er Unternehmen und die öffentliche Hand insbesondere im Zusammenhang mit Fördermitteln zu zuwendungs- oder beihilferechtlichen Themen.
Sven Brockhoff ist regelmäßiger Referent auf Fachveranstaltungen und in Seminaren zum Vergaberecht. Er ist zudem Autor der 2. Auflage des Gesamtkommentars zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe und des Handbuchs IT-Vergabe. Bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist er Mitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Vergaberecht“.
Fachbereiche
Öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentlicher Verkehr
Vergabe- und Beihilfenrecht
Branchen
Institutionen der öffentlichen Hand
Energie- und Versorgungsunternehmen
Immobilien- und Bauwirtschaft
Schwerpunkte
Vergaberecht
Zuwendungs- und Beihilferecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht