Er hat mehr als 12 Jahre Erfahrung in der energie- und regulierungsrechtlichen Beratung von Energieversorgungsunternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, insbesondere von Stadtwerken.
Sein Beratungsschwerpunkt umfasst die regulierungsrechtliche Beratung von Energieversorgungsunternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand bei regulatorischen Streitigkeiten mit den Regulierungsbehörden, Umstrukturierungen und Kooperationen rund um Fragestellungen aus der Energieregulierung.
Insbesondere die laufende rechtliche Beratung und Vertretung von Energieversorgungsunternehmen in Individual- und Massenverfahren vor den Regulierungsbehörden sowie in daran anschließenden Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.
Fachbereiche
Energierecht
Branchen
Energie- und Versorgungsunternehmen
Schwerpunkte
Energie- und regulierungsrechtliche Beratung
Energiewirtschaftsgesetz
Anreizregulierungsverordnung