Immobilienrecht

Rechtliche Beratung rund um den Lebenszyklus der Immobilie –Große Immobilienprojekte erfordern eine umfassende Marktkenntnis. Wir beraten unsere Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Immobilienwirtschaftsrechts und über den gesamten Life Cycle einer Immobilie.
Related topics

Was EY Law für Sie tun kann

Wir beraten Sie auf dem gesamten Gebiet des Immobilienwirtschaftsrechts, zum gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Neben der Beratung von nationalen und internationalen Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen im gewerblichen wie auch im Wohnimmobilienbereich, betreuen wir das Asset-Management, beraten im gewerblichen Miet- und Pachtrecht, beim Immobilienleasing, im Bau- und Architektenrecht, bei Immobilienfinanzierungen und allgemein bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Um möglichen Steuerrisiken bereits frühzeitig zu begegnen, arbeiten wir mit unseren Steuerkollegen eng verzahnt zusammen. Im Transaktionsbereich können wir ad hoc und breit aufgestellt unsere weiteren Kollegen aus den Bereichen Strukturierung, Financial Due Diligence, Bewertung etc. hinzuziehen. Je nach Bedarf können wir hier maßgeschneiderte Teams zusammenstellen und fokussierte, verschiedenste Aspekte erfassende Lösungsansätze erarbeiten.

Zu unseren Mandanten gehören nationale und internationale Fonds, Banken, institutionelle Investoren, Immobilienentwickler und -bestandshalter, Unternehmen aus Industrie und Gewerbe sowie Städte und Gemeinden und deren kommunale Unternehmen. 

Beratungsschwerpunkte

    • Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
    • Grundbuchrecht einschließlich Bestellung und Löschung von Grundstücksbelastungen, insbesondere Sicherungsrechten
    • Begleitung von Planfeststellungsverfahren, insbesondere Gestaltung und Verhandlung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen
    • Begleitung von Baugenehmigungsverfahren
    • Begleitung von Baumaßnahmen einschließlich Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen, Planerverträgen, Architektenverträgen
    • Beratung bei Rechtsstreitigkeiten: gewerbliches Mietrecht, Baurecht (inkl. Anfechtungsklagen, Normenkontrollverfahren und Baunachbarklagen) 

Perspektiven

Die synthetische W&I-Versicherung

Die „Warranty & Indemnity“-Versicherung (kurz W&I-Versicherung) ist mittlerweile fester Bestandteil des immobilienrechtlichen Kaufvertrags. Mit ihrer Hilfe werden unbekannte Haftungsrisiken aus Garantie- und Gewährleistungsverletzungen auf einen Versicherer übertragen. Im Rahmen der Due Diligence erkannte Risiken können nicht von der W&I-Versicherung abgedeckt werden, hierfür bedarf es einer Spezialversicherung.