Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
So unterstützen wir Sie
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Krisen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen – Mit einem starken Partner an der Seite lässt sich häufig ein guter Ausweg finden. Wir wissen die Zusammenhänge einer Krise einzuschätzen und stehen unseren Mandanten beratend zu sämtlichen Themen wie Restrukturierung, Insolvenzrecht und Liquidation zur Seite.
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Beteiligung durch den Staat
Darüber hinaus stehen für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung zur Verfügung, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. In diesem Rahmen kann sich der Wirtschaftsstabilisierungsfonds an Unternehmen durch folgende Maßnahmen beteiligen:
- Erwerb von nachrangigen Schuldtiteln, Hybridanleihen, Genussrechten, stillen Beteiligungen, Wandelanleihen oder
- Erwerb von Anteilen an Unternehmen sowie
- Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals betroffener Unternehmen.
Um antragsberechtigten Unternehmen die schnelle Umsetzung der Instrumente aus dem WSF zu ermöglichen, sieht das WStFG diverse gesellschaftsrechtliche Änderungen vor. Hierzu zählen:
- Erleichterungen bei Kapitalmaßnahmen (insbes. Kapitalerhöhungen) von AG, SE und KGaA
- Beschlussfassungen der Hauptversammlung zur Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Schaffung eines genehmigten Kapitals (Mehrheitserfordernisse und Wirksamkeitsvoraussetzungen)
- die besondere Ausgestaltung neuer Aktien (u. a. Gewinnvorzug) und deren Rückumwandlung in einfache Stammaktien
- ein vereinfachter Bezugsrechtsausschluss
- Erleichterungen für die Beschlussfassung bei GmbH, GmbH & Co. KG und KG
- Erleichterungen für die Errichtung stiller Gesellschaften sowie für die Ausgabe von Genussrechten und Schuldverschreibungen an den WSF