Was EY Law für Sie tun kann
Die Bewältigung der Krise eines Unternehmens stellt alle Beteiligten vor eine immense Herausforderung. Dies gilt für das in der Krise befindliche Unternehmen ebenso wie für dessen Gläubiger, Organmitglieder, Gesellschafter und Geschäftspartner.
Neben einem Höchstmaß an juristischem Know-how erfordert die Krisenbewältigung ein umfassendes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie fundierte praktische Kenntnisse der Verfahrensabläufe. Unsere Rechtsanwälte im Bereich Restructuring & Insolvency verfügen aus früheren Tätigkeiten über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung.
Wir stehen Ihnen in jeder Phase einer Krise als kompetente Rechtsberater zur Verfügung. Darüber hinaus ist unsere Expertise auch außerhalb der Krise gefragt. Wir analysieren präventiv bestehende Strukturen oder geplante Restrukturierungen im Hinblick auf insolvenzrechtliche Haftungsrisiken und beraten Sie zu möglichen alternativen Gestaltungen.
Beratungsschwerpunkte
- Beratung bei Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen in der Krise und aus der Insolvenz
- gesellschaftsrechtliche Sanierungs- und Umstrukturierungsberatung
- insolvenznahe Beratung im Vorfeld der Krise: Prüfung der Insolvenzantragspflicht sowie Erstellung von Konzepten zur Vermeidung und Beseitigung einer eventuell vorliegenden Überschuldung
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Gesellschaftern im Hinblick auf Handlungspflichten und Haftungsrisiken in der Krise
- Durchsetzung von Gläubigerinteressen in der Unternehmensinsolvenz, Vertretung im Gläubigerausschuss
- Liquidation von Gesellschaften