Restrukturierung und Insolvenzrecht

Krisen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen – Mit einem starken Partner an der Seite lässt sich häufig ein guter Ausweg finden. Wir wissen die Zusammenhänge einer Krise einzuschätzen und stehen unseren Mandanten beratend zu sämtlichen Themen wie Restrukturierung, Insolvenzrecht und Liquidation zur Seite.
Related topics

Was EY Law für Sie tun kann

Die Bewältigung der Krise eines Unternehmens stellt alle Beteiligten vor eine immense Herausforderung. Dies gilt für das in der Krise befindliche Unternehmen ebenso wie für dessen Gläubiger, Organmitglieder, Gesellschafter und Geschäftspartner.

Neben einem Höchstmaß an juristischem Know-how erfordert die Krisenbewältigung ein umfassendes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie fundierte praktische Kenntnisse der Verfahrensabläufe. Unsere Rechtsanwälte im Bereich Restructuring & Insolvency verfügen aus früheren Tätigkeiten über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung.

Wir stehen Ihnen in jeder Phase einer Krise als kompetente Rechtsberater zur Verfügung. Darüber hinaus ist unsere Expertise auch außerhalb der Krise gefragt. Wir analysieren präventiv bestehende Strukturen oder geplante Restrukturierungen im Hinblick auf insolvenzrechtliche Haftungsrisiken und beraten Sie zu möglichen alternativen Gestaltungen.

Beratungsschwerpunkte

  • Beratung bei Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen in der Krise und aus der Insolvenz
  • gesellschaftsrechtliche Sanierungs- und Umstrukturierungsberatung
  • insolvenznahe Beratung im Vorfeld der Krise: Prüfung der Insolvenzantragspflicht sowie Erstellung von Konzepten zur Vermeidung und Beseitigung einer eventuell vorliegenden Überschuldung
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Gesellschaftern im Hinblick auf Handlungspflichten und Haftungsrisiken in der Krise
  • Durchsetzung von Gläubigerinteressen in der Unternehmensinsolvenz, Vertretung im Gläubigerausschuss
  • Liquidation von Gesellschaften

Perspektiven

Insolvenzrecht vs. Konzernsicht

Betriebswirtschaftlich werden Unternehmensgruppen häufig als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Insolvenzrechtlich jedoch erfolgt die Beurteilung für jede einzelne Gesellschaft separat. Erfolgt ausschließlich eine Gesamtbetrachtung der Gruppe, kann es sein, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten einer einzelnen Gesellschaft aufgrund eines positiven Gesamtbildes nicht erkannt werden.

Haftung der Geschäftsleiter für Zahlungen nach Insolvenzreife

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2021, Az.: 12 U 23/21

Neues Sanierungsrecht: Das StaRUG ist da!

Zum Jahresbeginn 2021 hat der Werkzeugkasten der Sanierer und Restrukturierer ein neues Werkzeug erhalten.

Was Unternehmen nach dem Lockdown rechtlich beachten müssen

In der akuten Phase der Corona-Krise sollten sich Unternehmen rechtlich und strategisch auf die neue Normalität und auf veränderte Märkte vorbereiten.