Was EY Law für Sie tun kann
Verstöße gegen steuerliche und sonstige rechtliche Vorschriften werden von den Behörden immer weniger toleriert. Mit der kontinuierlichen Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer immer restriktiveren Rechtsprechung steigt das Risiko, in ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren involviert zu werden, erheblich. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und ihre Entscheidungsträger. Mit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts werden nicht nur präventive Compliance-Maßnahmen an Bedeutung gewinnen, auch der behördliche Verfolgungsdruck wird weiter zunehmen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend beim Management von straf- und bußgeldrechtlichen Risiken. Dies umfasst die Vertretung in steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Begleitung von Durchsuchungen sowie präventive Maßnahmen wie z. B. strafbefreiende Selbstanzeigen, steuerliche Berichtigungserklärungen und die Unterstützung beim Aufbau und bei der Verbesserung von Compliance-Management-Systemen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die straf- und bußgeldrechtliche Risikoabwehr für Unternehmen und ihre Entscheidungsträger.
Beratungsschwerpunkte
- individuelle Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren sowie Vertretung von Unternehmen
- Beratung bei strafbefreienden Selbstanzeigen und steuerlichen Berichtigungserklärungen
- Unterstützung bei Durchsuchungen durch die Steuerfahndung und andere Ermittlungsbehörden
- präventive Begleitung von risikobehafteten steuerlichen Betriebsprüfungen
- Prüfung und Begutachtung steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Fragestellungen im Rahmen der Abwehrberatung
- Aufbau, Verbesserung und Prüfung von Compliance-Management-Systemen (Tax CMS, Legal Compliance, Criminal Compliance)
- Begleitung von internen Untersuchungen