Öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht

Unternehmen werden reguliert – das stellt sie immer wieder vor Herausforderungen. Unser Public Law Team unterstützt Unternehmen und die öffentliche Hand dabei, wirtschaftliche Ziele im Rahmen der Rechtslage zu erreichen.

Was EY Law für Sie tun kann

Unabhängig davon, ob es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen oder um ein Unternehmen der öffentlichen Hand handelt – unternehmerische Aktivitäten sind auf vielfältige Weise reguliert.

Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Beschränkungen minimiert und ungerechtfertigte Eingriffe abgewehrt werden können. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre wirtschaftlichen Ziele im Rahmen des geltenden Rechts erfolgreich zu verfolgen.

Darüber hinaus beraten wir Sie in sämtlichen Kerngebieten sowohl des öffentlichen Rechts als auch des öffentlichen Wirtschaftsrechts und vertreten Sie in behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Beratungsschwerpunkte

  • verfassungs-, haushalts- und gewerberechtliche Beratung
  • beihilferechtliche Prüfung von Verträgen, beihilferechtskonforme Vertragsgestaltung und Betrauungsakte
  • Notifizierungen im vorläufigen und förmlichen Prüfverfahren bei der Europäischen Kommission
  • Prüfung und Durchführung von Private-Investor-Tests, Überkompensationskontrollen und Trennungsrechnungen
  • preisrechtliche Beratung
  • kommunalrechtliche Beratung, auch bezüglich Restrukturierungen kommunaler Unternehmen
  • Strukturierung und Betreuung von Vergabeprozessen für die öffentliche Hand
  • Beratung von Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren
  • vergaberechtliche Prüfung von Vertragskonstruktionen
  • Vergabe von Wegenutzungsverträgen für Strom und Gas gemäß § 46 EnWG
  • Beratung bei der Vergabe von Konzessionen (z. B. in der Trinkwasserversorgung, Kita-/​Schulverpflegung, Breitbandkabel)
  • Beratung zum öffentlichen Verkehrsrecht (öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Personenbeförderungsrecht, Einnahmenaufteilungsverträge, allgemeine Vorschriften, Verkehrsverbundberatung)
  • Vertretung in behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Perspektiven

Carsharing-Modelle: Mehr Klarheit über rechtliche Einordnung

Erstmals hat der EuGH zur der in vergaberechtlichem Kontext sehr relevanten Unterscheidung zwischen einer Dienstleistungskonzession und einem Dienstleistungsauftrag Stellung bezogen. Hierdurch eröffnen sich in ländlichen Regionen neue Spielräume, beispielsweise für Linien-E-Carsharing, wenn eine ÖPNV-Linienverbindung unrentabel erscheint.

Neue Vorgaben für Online-Vermittlungsdienste (P2B-Verordnung)

Online-Vermittlungsdienste müssen ihre Rankings offenlegen, ein Beschwerdemanagement einrichten und viele weitere Anforderungen umsetzen.

Auswirkungen der TKG-Novelle auf den Gigabit-Ausbau

Das neue TKG enthält einige Neuregelungen, die für den Gigabit-Ausbau zur Erreichung der ambitionierten Digitalisierungsziele in Deutschland relevant sind.

Optionen zu wohnungspolitischen Konzepten der sozialen Wohnraumförderung

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, vor allem in den urbanen Gebieten, steigt unablässig. Aus diesem Grund setzen viele Kommunen auf die Umsetzung von wohnungspolitischen Konzepten der sozialen Wohnraumförderung.



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