Was EY Law für Sie tun kann
Unabhängig davon, ob es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen oder um ein Unternehmen der öffentlichen Hand handelt – unternehmerische Aktivitäten sind auf vielfältige Weise reguliert.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Beschränkungen minimiert und ungerechtfertigte Eingriffe abgewehrt werden können. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre wirtschaftlichen Ziele im Rahmen des geltenden Rechts erfolgreich zu verfolgen.
Darüber hinaus beraten wir Sie in sämtlichen Kerngebieten sowohl des öffentlichen Rechts als auch des öffentlichen Wirtschaftsrechts und vertreten Sie in behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Beratungsschwerpunkte
- verfassungs-, haushalts- und gewerberechtliche Beratung
- beihilferechtliche Prüfung von Verträgen, beihilferechtskonforme Vertragsgestaltung und Betrauungsakte
- Notifizierungen im vorläufigen und förmlichen Prüfverfahren bei der Europäischen Kommission
- Prüfung und Durchführung von Private-Investor-Tests, Überkompensationskontrollen und Trennungsrechnungen
- preisrechtliche Beratung
- kommunalrechtliche Beratung, auch bezüglich Restrukturierungen kommunaler Unternehmen
- Strukturierung und Betreuung von Vergabeprozessen für die öffentliche Hand
- Beratung von Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren
- vergaberechtliche Prüfung von Vertragskonstruktionen
- Vergabe von Wegenutzungsverträgen für Strom und Gas gemäß § 46 EnWG
- Beratung bei der Vergabe von Konzessionen (z. B. in der Trinkwasserversorgung, Kita-/Schulverpflegung, Breitbandkabel)
- Beratung zum öffentlichen Verkehrsrecht (öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Personenbeförderungsrecht, Einnahmenaufteilungsverträge, allgemeine Vorschriften, Verkehrsverbundberatung)
- Vertretung in behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren