ESG-Sustainability

Environmental Social Governance (ESG) oder Sustainability ist eines der bestimmenden Themen unserer Zeit.

Sustainability ist auch, aber nicht nur, die Erreichung von Klimaneutralität und die Absenkung der CO2-Emissionen. Hier hat EY mit EYCarbon bereits eine Vorreiterrolle, sowohl in der Beratung wie auch in der Erreichung und Umsetzung unternehmenseigener Klimaziele. Sustainability ist darüber hinaus die Umstellung des gesamten Handelns von Unternehmen auf nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften. Dazu gehört u. a. eine moderne Kreislaufwirtschaft und Energieerzeugung ebenso, wie vernetztes Wirtschaften, die sog. Sektorkoppelung von Strom, Wärme, Verkehr und Wohnen, aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben beachtende Unternehmensaufstellung.

EY Law unterstützt Sie bei der Klärung von Fragen rund um Sustainability und Klimaschutz.

Unser Team unterstützt Sie mit unserer Erfahrung und breitem sektorübergreifendem Wissen auf Ihrem individuellen Weg für eine erfolgreiche Transformation. Sprechen Sie uns an!


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Rechtsberatung ist nur erfolgreich, wenn dieser Erfolg auch nachhaltig ist.



Perspektiven

Nationale Carbon Management-Strategie veröffentlicht

Das BMWK legt die Eckpunkte seiner Carbon Management-Strategie zum Einsatz von CCS/CCU zusammen mit einem Referentenentwurf vor

Beschleunigung des EE-Ausbaus

Die EU-Notfall-Verordnung (Verordnung [EU] 2022/2577), die zum 30.12.2022 in Kraft getreten ist und eine Geltungsdauer von 18 Monaten hat – mit Verlängerungsoption –, soll den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) beschleunigen. Für Genehmigungsverfahren von EE-Projekten sieht die Verordnung deutlich verkürzte Fristen vor. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten weiter gehende Vorschriften zur Ausbaubeschleunigung vorsehen.

Mehrwegalternativen verpflichtend – weitere verpackungsrechtliche Verschärfungen in Kraft

Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind im Verpackungsgesetz weitere neue Regelungen verpflichtend geworden. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Menge an Abfall zu reduzieren, die aus der Verwendung von Einwegverpackungen im Lebensmittelbereich resultiert. Betroffen von den Neuerungen sind Unternehmen, die Lebensmittel in Einwegkunststoffverpackungen oder Getränke in Einweggetränkebechern an Endverbraucher vertreiben.




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