Öffentlicher Verkehr

Die Erreichung der Klimaziele und das Gelingen der Verkehrswende sind nur zwei der vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Marktteilnehmer des öffentlichen Verkehrssektors in den nächsten Jahren stellen müssen. So ist unter anderem der klassische ÖPNV trotz begrenzter finanzieller Spielräume der öffentlichen Hand in der Fläche und Breite zu stabilisieren, auszubauen und zugleich durch die Schaffung von neuen Mobilitäts- und Tarifangeboten und deren Vernetzung

Was EY Law für Sie tun kann

Eine nachhaltige, verlässliche und leistungsfähige Erschließung mit den klassischen Verkehrsmitteln Bus und Bahn in Kombination mit neuen Mobilitätsformen, insbesondere die passgenaue Verknüpfung und Ergänzung mit Car-Sharing, Taxen, Leihfahrrädern, eScootern/eMopeds, Fährverkehr, Seilbahnen wie auch dem Flugverkehr ist ein wesentlicher Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele und für die Gewährleistung einer hohen Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land. Zudem gewinnen innovative öffentliche Verkehrs- und Bedienformen und deren Kombination mit dem vorhandenen ÖPNV zunehmend an Attraktivität und Bedeutung.

Gleichzeitig stellen sich aufgrund der sich zunehmend verschärfenden rechtlichen Rahmenbedingungen, der Finanzierbarkeit, der Sozialverträglichkeit sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz, die zu beantworten sind. Für den Umgang mit diesen neuen, aber auch den bisherigen Herausforderungen ist die Kenntnis der europarechtlichen und nationalen Vorgaben sowohl für die öffentliche Hand als auch für die privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen unerlässlich. Hierbei sind auch die jeweiligen Interessenlagen und Bedürfnisse der unterschiedlichen etablierten wie auch neuen Markteilnehmer zu berücksichtigen.

Wir sind auf Lösungen sowohl für das Tagesgeschäft als auch für komplexe Fragestellungen der Verkehrsbranche spezialisiert. Wir kennen die besonderen Aufgabenstellungen, Herausforderungen und Stolpersteine und wissen, worauf es rechtlich, steuerlich, strategisch, wie auch organisatorisch ankommt. Mit einem langjährig branchenerfahrenen Team und mit Kolleginnen und Kollegen, die sämtlich in ihren Spezialbereichen anerkannte Fachleute sind, unterstützen wir Sie gerne. Bei Bedarf können Spezialisten aus unseren anderen Service Lines hinzukommen und so ein rundes Gesamtbild für Sie zeichnen.

Beratungsschwerpunkte

Perspektiven

Carsharing-Modelle: Mehr Klarheit über rechtliche Einordnung

Erstmals hat der EuGH zur der in vergaberechtlichem Kontext sehr relevanten Unterscheidung zwischen einer Dienstleistungskonzession und einem Dienstleistungsauftrag Stellung bezogen. Hierdurch eröffnen sich in ländlichen Regionen neue Spielräume, beispielsweise für Linien-E-Carsharing, wenn eine ÖPNV-Linienverbindung unrentabel erscheint.

Verkehrsmanagementgesellschaften nicht durch VO 1071 wegen fehlender Fahrer und Busse gefährdet

Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr (BLFA) können Verkehrsmanagementgesellschaften weiterhin PBefG-Genehmigungen erteilt werden.

Wiederholte Verstöße gegen Rückkehrpflicht rechtfertigen Genehmigungswiderruf

VG Düsseldorf und OVG NRW bestätigen die Entziehung von Konzessionen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ des Unternehmers bei wiederkehrenden Verstößen gegen die Rückkehrpflicht

Vergabeentscheidung durch unzuständiges Gemeindeorgan kann Bieterrechte verletzen

Die gesetzliche Kompetenzverteilung unter Gemeindeorganen hat gegenüber Außenstehenden rechtliche Bedeutung. Vergabeentscheidungen durch ein kommunalrechtlich unzuständiges Gemeindeorgan verletzen Bieter in ihren Rechten, wenn es sich um Ermessensentscheidungen handelt.

Vorübergehende Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Die Energiesteuer für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird zeitweise gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 gebilligt. Damit soll die Belastung der steigenden Kraftstoffpreise in Deutschland durch eine Absenkung der Steuersätze im Energiesteuergesetz für drei Monate gemildert werden.

Ausschreibungspflicht des „Sponsorings“ eines Fahrradverleihsystems

Mikromobilität und ihre vergaberechtliche Einordnung im Fokus des OLG Celle.

Mikromobilität im steuerlichen Querverbund

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen im Bereich der Mikromobilität (z. B. Fahrradverleihsysteme, Lastenräder, E-Scooter) bei kommunalen Unternehmen.


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