Public Mobility

Der Öffentliche Verkehr spielt eine tragende Rolle für die Erreichung der ambitionierten sozial- und umweltpolitischen Ziele und um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland in der Mitte von Europa zu erhalten – Public Mobility ein Markt in Bewegung.

Eine nachhaltige, verlässliche und leistungsfähige Erschließung mit den klassischen Verkehrsmitteln Bus und Bahn (Linienverkehre, Fernbus, Anrufsammeltaxen, Rufbusse, Bürgerbusse etc.) in Kombination mit den neuen Mobilitätsformen (wie On-Demand, Ride-Haling, Ride-Sharing), aber auch die passgenaue Verknüpfung und Ergänzung mit dem Car-Sharing, Taxen, Leihfahrrädern, eScootern/eMopeds, Fährverkehr wie auch dem Flugverkehr ist ein wesentlicher Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele und für eine hohe Lebensqualität in Stadt und auf dem Land. Dies gilt für den Personen-, wie auch den Güterverkehr gleichermaßen.

Hierbei stehen alle Marktteilnehmer vor großen Herausforderungen. So ist unter anderem der klassische ÖPNV trotz begrenzter finanzieller Spielräume der öffentlichen Hand in der Fläche und Breite zu stabilisieren und auszubauen und zugleich durch die Schaffung von neuen Mobilitäts- und Tarifangeboten und deren Vernetzung mit dem klassischen ÖPNV für die Fahrgäste immer attraktiver zu gestalten.

Um die ambitionierten sozial-, wirtschafts- und umweltpolitischen Ziele zu erreichen, werden eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen (wie insb. die flächendeckende Umstellung auf emissionsfreie Antriebstechniken, die Reaktivierung von Schienenstrecken und sonstige Infrastrukturmaßnahmen sowie die Steigerung der Verlässlichkeit) erforderlich sein. Gleichzeitig sind Fragen der Finanzierbarkeit, der Sozialverträglichkeit, wie auch der gesellschaftlichen Akzeptanz und der sich zunehmend verschärften rechtlichen Regulatorik zu beantworten.

Zudem ist nicht jedes neue Mobilitätsdienstleistungsangebot für alle Zwecke geeignet. So ist z. B. den teilweise sehr unterschiedlichen verkehrlichen Ausgangssituationen in Ballungsgebieten, im urbanen sowie im ländlichen Raum (insb. die Sicherstellung der „letzten Meile“ einerseits und der Gewährleistung am Bedarf der Bevölkerung ausgerichteten belastbaren Bedienung andererseits) Rechnung zu tragen.

Ey Light

Verkehrswende, Klimaschutz und knappe Kassen sind nur einige der Herausforderungen der Verkehrsbranche. Wir helfen Ihnen, die Herausforderungen zu meistern.

Wir begleiten Sie sicher und lösungsorientiert durch diese Herausforderungen:

EY Law bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungsansätze und begleitet Sie bei allen rechtlich-organisatorischen, steuerlichen, wie auch strategischen Themen aus dem Bereich „Public Mobility/Öffentlicher Verkehr“. Auf Grund unserer umfangreichen praktischen Erfahrung sehen wir es als unsere Aufgabe, nicht nur die Chancen und Risiken aus den sich abzeichnenden fundamentalen Änderungen im Bereich „Public Mobility“ aufzuzeigen, sondern auch vorausschauend die optimalen Handlungsoptionen unter Einbeziehung und Berücksichtigung der bestehenden Systeme zu entwickeln.

Perspektiven

Carsharing-Modelle: Mehr Klarheit über rechtliche Einordnung

Erstmals hat der EuGH zur der in vergaberechtlichem Kontext sehr relevanten Unterscheidung zwischen einer Dienstleistungskonzession und einem Dienstleistungsauftrag Stellung bezogen. Hierdurch eröffnen sich in ländlichen Regionen neue Spielräume, beispielsweise für Linien-E-Carsharing, wenn eine ÖPNV-Linienverbindung unrentabel erscheint.

Verkehrsmanagementgesellschaften nicht durch VO 1071 wegen fehlender Fahrer und Busse gefährdet

Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr (BLFA) können Verkehrsmanagementgesellschaften weiterhin PBefG-Genehmigungen erteilt werden.

Vergabeentscheidung durch unzuständiges Gemeindeorgan kann Bieterrechte verletzen

Die gesetzliche Kompetenzverteilung unter Gemeindeorganen hat gegenüber Außenstehenden rechtliche Bedeutung. Vergabeentscheidungen durch ein kommunalrechtlich unzuständiges Gemeindeorgan verletzen Bieter in ihren Rechten, wenn es sich um Ermessensentscheidungen handelt.

Vorübergehende Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Die Energiesteuer für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird zeitweise gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 gebilligt. Damit soll die Belastung der steigenden Kraftstoffpreise in Deutschland durch eine Absenkung der Steuersätze im Energiesteuergesetz für drei Monate gemildert werden.

Wiederholte Verstöße gegen Rückkehrpflicht rechtfertigen Genehmigungswiderruf

VG Düsseldorf und OVG NRW bestätigen die Entziehung von Konzessionen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ des Unternehmers bei wiederkehrenden Verstößen gegen die Rückkehrpflicht

Ausschreibungspflicht des „Sponsorings“ eines Fahrradverleihsystems

Mikromobilität und ihre vergaberechtliche Einordnung im Fokus des OLG Celle.

Mikromobilität im steuerlichen Querverbund

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen im Bereich der Mikromobilität (z. B. Fahrradverleihsysteme, Lastenräder, E-Scooter) bei kommunalen Unternehmen.