Was EY Law für Sie tun kann
Die Gesundheitswirtschaft ist ein bedeutender Schwerpunkt von EY Law. Mit unserer breiten Aufstellung, unserer internationalen Vernetzung und unseren tiefen Kenntnissen führen wir unsere Mandanten durch die komplexen Details dieser stark regulierten Branche. Deutschlandweit betreuen wir zahlreiche Unternehmen des Gesundheitswesens unterschiedlicher Ausrichtung und Größe, darunter Pharmakonzerne, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und gemeinnützige Vereine.
An unserem Hauptsitz in Stuttgart haben wir unsere Fachexpertise zu einem Healthcare Competence Center (HCC) gebündelt. Wir beraten Sie mit unserem multidisziplinären Team umfassend zu allen relevanten Fragestellungen.
Beratungsschwerpunkte
- beratende Begleitung beim Erwerb und Verkauf von Unternehmen im Gesundheitswesen, einschließlich (Teil-)Privatisierungen, bei Restrukturierungen, insbesondere auch Fusionen von Krankenhäusern, Beteiligungen, Kartellrecht, Joint Ventures
- Beratung und Vertretung in regulatorischen Fragen zur Produktklassifizierung (Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Kosmetika, Biozide), Produktzulassung und -zertifizierung einschließlich der Zertifizierung von künstlicher Intelligenz als Medizinprodukt
- Beratung in Bezug auf Herstellungs-, Großhandels- und Betriebserlaubnisse, Gründung und Zulassung von medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Anstellungsverträge mit Ärzten
- Beratung zur Krankenhausfinanzierung einschließlich Beihilfenrecht und Krankenhausbudgets, DRGs, Pflegebudgets, Krankenhausapotheken etc.
- Beratung zu Lizenz- und Entwicklungsverträgen, Kooperationen, Verantwortungsabgrenzungsverträgen (Quality Agreements, Technical Agreements), Vergaberecht
- Erarbeitung von Compliance- und Digitalisierungskonzepten